06.03.2012 - 5 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet hier: F...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

 

Eingangs informiert Herr Schmidt, FG 3.2 – Jugend, ausführlich zur vorliegenden Vorlage.

 

Er zeigt sich dahingehend optimistisch, dass die Stadt Alsdorf nach jetzigem Stand dem Rechtsanspruch „Kindergartenplätze für Kinder unter 3 Jahren“, gerecht wird.

 

Herr Schmidt macht auf den Vorschlag der Verwaltung aufmerksam, die Priorisierung in der Reihenfolge

 

-                      Kita Sankt Castor

-                      Kita  Moselstraße oder das Familienzentrum Florianstraße

 

vorzunehmen.

 

Herr Spaltner, Dezernat II, führt aus, dass die Chancen genutzt werden, die sich aus dem demographischen Wandel ergeben. Die Jahrgangsstärken der Kinder und Jugendlichen werden immer kleiner. Damit keine Fehlbedarfe entstehen, werden die Ü3-Plätze reduziert und in U3-Plätze umgewandelt. Hierdurch sind zusätzliche Investitionen notwendig, da für einen U3-Platz andere Anforderung bestehen als für einen Ü3-Platz. Vom Grundsatz her stellt dies die wirtschaftlichste Lösung dar und führt zu einer zusätzlichen Auslastung der Einrichtungen.

 

Herr Stv. Wirtz, GRÜNE-Fraktion, bezieht sich auf Seite 7/60 der Vorlage bei der das DRK Moselstraße als Invest aufgeführt ist. Er erkundigt sich, ob dies auch so im Haushalt steht.

 

Des Weiteren möchte Herr Stv. Wirtz wissen, da das DRK Moselstraße der GSG Wohnen zum Kauf angeboten wurde, um dann das Invest zu tätigen, ob dann die Einrichtung aus dem städtischen Haushalt raus ist.

 

Hierzu teilt Herr Spaltner mit, dass in Abstimmung mit der Kämmerei entsprechende Gespräche mit der GSG Wohnen geführt wurden. Dabei ging es um die Klärung der Frage, ob die Übernahme der Einrichtung und dann die Durchführung des U3-Ausbaus aus dem Vermögen der GSG Wohnen erfolgen kann und ob sie der Stadt dazu ein Angebot machen können. Derzeit wird an diesem Angebot gearbeitet und anschließend erfolgt innerhalb des Hauses eine Prüfung dahingehend, ob das Angebot gegenüber der Investition im eigenen Vermögen wirtschaftlich ist.

 

Herr Stv. Konrad Krämer, SPD-Fraktion, erwähnt, dass die U3-Betreuung sicherlich andere Kosten als die Ü3-Betreuung verursachen wird und er davon ausgehe, dass dies in der Hauptsache Personalkosten betrifft. Er möchte wissen, wie sich die Personalstruktur ändert.

 

Herr Schmidt teilt zur Beantwortung der Frage mit, dass die Änderung schwer in Zahlen zu fassen ist, weil dies mit der vorhandenen Personalstruktur bei den einzelnen Trägern zusammenhängt. Es kann durchaus sein, dass es zu keinen personellen Veränderungen bei den Trägern kommt.

 

Herr Vorsitzender Robert trägt den Beschlussvorschlag der Verwaltung einschließlich der Ergänzung vor und lässt anschließend über den nachstehenden Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – Fortschreibungszeitraum 01.08.2012 – 31.07.2014 – wird zur Kenntnis genommen.

 

Die bereits in den Erläuterungen zur letzten Bedarfsplanung dargestellten Planungsansätze:

 

-          als Planungsgrundlage gilt eine 95 % ige Versorgungsquote für 3-jährige Kinder bis zur Einschulung;

-          die Umwandlung von Gruppen und Betreuungsformen hat Vorrang vor Schließung von Gruppen, wenn Bedarfs- und Nachfragenachweis gegeben ist;

-          der Ausbau von Betreuungsplätzen in Tagespflege soll unter Berücksichtigung der durch das Land vorgesehenen Kontingentierung angestrebt werden;

 

werden bestätigt.

 

Darüber hinaus wird den durch die Verwaltung in der Bedarfsplanung genannten Maßnahmen – insbesondere der zum Ausbau der U3-Betreuung vorgeschlagenen Priorisierung „Sankt Castor, Florianstraße und Moselstraße“ - zugestimmt.

 

Die erforderlichen Mittel sind für das Haushaltsjahr 2012 und Folgejahre einzuplanen.

 

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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – Fortschreibungszeitraum 01.08.2012 – 31.07.2014 (Anlage der Originalniederschrift) – wird zur Kenntnis genommen.

 

Die bereits in den Erläuterungen zur letzten Bedarfsplanung dargestellten Planungsansätze:

 

-          als Planungsgrundlage gilt eine 95 % ige Versorgungsquote für 3-jährige Kinder bis zur Einschulung;

-          die Umwandlung von Gruppen und Betreuungsformen hat Vorrang vor Schließung von Gruppen, wenn Bedarfs- und Nachfragenachweis gegeben ist;

-          der Ausbau von Betreuungsplätzen in Tagespflege soll unter Berücksichtigung der durch das Land vorgesehenen Kontingentierung angestrebt werden;

 

werden bestätigt.

 

Darüber hinaus wird den durch die Verwaltung in der Bedarfsplanung genannten Maßnahmen – insbesondere der zum Ausbau der U3-Betreuung vorgeschlagenen Priorisierung „Sankt Castor, Florianstraße und Moselstraße“ - zugestimmt.

 

Die erforderlichen Mittel sind für das Haushaltsjahr 2012 und Folgejahre einzuplanen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.

 

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Anlagen zur Vorlage