22.03.2012 - 5 Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemei...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

 

Herr Bürgermeister Sonders konkretisiert den bereits vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt:

„Der Hauptausschuss des Rates der Stadt Alsdorf nimmt zur Kenntnis, dass für die Genehmigung zum Bau von Minaretten der Bürgermeister als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist und im Einzelfall nach Eingang eines Bauantrages entsprechend der Anforderungen, die das Baugesetzbuch, die Bauordnung NRW oder andere öffentlich-rechtliche Vorschriften stellen, entschieden wird.“

Nachfolgend lässt er hierüber abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt Alsdorf nimmt zur Kenntnis, dass für die Genehmigung zum Bau von Minaretten der Bürgermeister als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist und im Einzelfall nach Eingang eines Bauantrages entsprechend der Anforderungen, die das Baugesetzbuch, die Bauordnung NRW oder andere öffentlich-rechtliche Vorschriften stellen, entschieden wird.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage