17.12.2009 - 7 Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgerme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Do., 17.12.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1 - Rat und Verwaltung
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Nachdem Herr Bürgermeister Sonders auf sein
Mitwirkungsverbot nach § 46 e) Kommunalwahlgesetz (KWahlG) hingewiesen hat,
übernimmt Herr 1. stellv. Bürgermeister Heinrich Plum die Sitzungsleitung zu
diesem Tagesordnungspunkt.
Herr Bürgermeister Sonders nimmt weder an der
Beratung noch an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Alsdorf nimmt zur Kenntnis, dass keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl
zum Bürgermeister der Stadt Alsdorf am 30.08.2009 eingegangen sind.
Er stellt fest, dass
Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des Gesetzes über die Kommunalwahlen
im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG) nicht
vorliegen und erklärt damit gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG die Wahl des
Bürgermeisters für gültig.