29.03.2012 - 11 Sanierungssatzung - Aufstellung der 4.Änderung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Datum:
- Do., 29.03.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Herr Malecha weist darauf hin, dass nach § 142 BauGB bei einer Sanierungssatzung ein Datum für die Befristung vorgesehen sei, in der Vorlage ein solches jedoch nicht enthalten sei.
Frau Lo Cicero-Marenberg erklärt, dass in diesem Falle angesichts des Änderungsinhaltes auf eine Datumsnennung verzichtet worden sei, weil mit der vorliegenden Sanierungssatzung auch keine finanzielle Förderung mehr verbunden sei. Nach den Förderrichtlinien habe das Land NRW aufgehört, die früheren Sanierungssatzungen zu fördern die vorliegende Änderung der Sanierungssatzung sei lediglich formal zur Gebietsanpassung an das Programm Soziale Stadt vorgesehen worden. Die Eigentümer können dadurch in den Vorteil steuerlicher Vergünstigungen kommen.
Anlagen zur Vorlage
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