24.04.2012 - 8 Bebauungsplan Nr.292 – Begau-Sportplatz – a) Ä...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Stv. Mortimer bittet darum, den Wardener Bach zu verrohren, da eine Verrohrung kostengünstiger und pflegeleichter in der Unterhaltung sei.

 

Die Grüne-Fraktion würde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen, wenn der Wardener Bach offengelegt würde. Herr Malecha begründet dies, da ca. 80% der Offenlegung gefördert würden und der dann offengelegte Bach als Entwässerung für die Dächer und befestigten Flächen genutzt werden könnte. Er bittet um Überprüfung, ob die Entwässerung der Dachentwässerung und der befestigten Flächen über den dann offengelegten Bach geschehen könnte.

 

Frau Lo Cicero-Marenberg erwidert zur Frage des Herrn Malecha, dass genau dieses Konzept den Unterlagen zugrunde liege. Die Niederschlagsentwässerung der Grundstücksflächen, die dem Bachverlauf zugeordnet sind, findet in das Gewässer statt. Bei einer Verrohrung würden die Anschlüsse wie Regenwasserleitung an die Verrohrung anschließen und im Falle einer Offenlage wäre es so, dass Rohrleitungen einzeln von den Privatgrundstücken in das Gewässer einmünden.  Den Rahmenbedingungen eines Abstimmungsgespräches bei der Städteregion hat die Stadt Alsdorf beide Optionen im Bebauungsplan vorgesehen, da es eine Vorgabe der Unteren Wasserbehörde ist, dass man an die Fläche mit einem Schutzstreifen, der am Rande entlang läuft, rankommt.  Zudem könnte es sein, dass bei einer Erneuerung der Verrohrung andere rechtliche Anforderungen bestehen und auf dem Grundstück dann in 50 oder 60 Jahren eine Offenlage vornehmen würde. Die Verwaltung tendiert momentan zur Verrohrung, dies muss jedoch auch noch mit dem künftigen Investor (der bislang noch nicht bekannt ist) abgestimmt werden. Die evtl. Verrohrung ist Gegenstand eines separaten Planverfahrens an die Untere Wasserbehörde. Der Ausschuss würde somit in einem künftigen Schritt mit beteiligt werden.

 

Herr Held weist darauf hin, dass die Bürger der Broicher Siedlung, die in der Nähe des offengelegten Siefengrabens leben, mit der Offenlegung nicht glücklich seien, da sich auf den Grundstücken Müll ansammelt, der von den betroffenen Bürgern weggeschafft werde.

 

Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum, bestätigt die Aussage des  Herrn Held für den Bereich „Müschekamp“, wo ein Stück des Baches freigelegt ist. In diesem Bereich sammelt sich jede Menge Unrat.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

a)              nimmt den Beschluss des Rates vom 15.07.2010 über die Änderung des räumliches Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.292 – Begau-Sportplatz – zur Kenntnis und beschließt, die Abgrenzung des Plangebietes geringfügig zu erweitern, um im Bereich der Carl-Diem-Straße weitere Besucherstellplätze zu ermöglichen. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beiliegenden Lageplan (Anlage der Originalniederschrift) ersichtlich.

b)              beschließt nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus den frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen und der frühzeitigen Behördenbeteiligung die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe.

c)              billigt den Bebauungsplan (Anlage der Originalniederschrift) Nr.292 - Begau-Sportplatz-.

d)              beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.292 - Begau-Sportplatz - durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit (bei 1 Gegenstimme)

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=153&TOLFDNR=5940&selfaction=print