15.11.2012 - 8 Anfragen und Mitteilungen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

 

Mündliche Anfragen

 

Mündliche Anfrage des Herrn Stv. Weber, REP-Fraktion;

hier: Beschilderung am Kindergarten „Herz Jesu“ in Alsdorf-Kellersberg

 

Mündliche Anfrage des Herrn Stv. Weber, REP-Fraktion;

hier: Wasserverlust am Wasserspielplatz im Annapark

 

Mündliche Anfrage des Herrn Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion

hier:               Erweiterung der Sendeanlagen an der Evangelischen Kirche in

Alsdorf-Ofden

 

Mündliche Anfrage des Herrn Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion

hier: Toilettenanlage am Annapark

 

 

Mitteilungen

 

Aktionswoche "Hand in Hand statt fremd und feindlich"

 

Mitteilung durch Herrn Ersten Beigeordneten Kahlen;

hier:  Schließung des Rathauses am 27./28.12.2012

 

Mitteilung durch Herrn Kämmerer Hafers;

hier:  Haushalt 2012

 

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Mündliche Anfrage des Herrn Stv. Weber, REP-Fraktion;

hier: Beschilderung am Kindergarten „Herz Jesu“ in Alsdorf-Kellersberg

 

In vorbezeichneter Angelegenheit führt Herr Stv. Weber, REP-Fraktion, aus, in einer der letzten Sitzungen sei ein Fraktionsantrag auf eine Beschilderung auf Friedhöfen aus finanziellen Gründen abgelehnt worden. Nun seien in der verkehrsberuhigten Zone am Kindergarten „Herz Jesu“ in der Hebbelstraße Schilder aufgestellt worden, die zu ordnungsgemäßem Fahrverhalten an dieser Stelle auffordern. Hierzu stellt er folgende Fragen an die Verwaltung:

 

- Wie viele Schilder wurden angeschafft?

- Was haben sie gekostet?

- Woraus wurden sie bezahlt?

 

Darüber hinaus merkt er an, dass Schilder seiner Meinung nach nicht wirklich etwas bewirken. Die Meinung seiner Fraktion sei, dass Kontrollen durch die Polizei verbunden mit Bußgeldern mehr ausrichten würden.

 

Diese Anfrage beantwortet Herr Erster Beigeordneter Kahlen wie folgt:

Erstens sei festzustellen, dass verkehrsregelnde Maßnahmen eine Pflichtaufgabe seien und nicht zu den freiwilligen Leistungen gehören, wie z.B. die angesprochene Beschilderung auf Friedhöfen. Zweitens sollte der Schutz von Kindern immer Priorität haben, insofern sei der Hinweis zum langsamen Fahren angebracht. Die Bezahlung derartiger Maßnahmen erfolge grundsätzlich aus Mitteln der Verkehrsüberwachung.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die drei Schilder haben rd. 420,00 €/Stück gekostet. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Betrag pro Schild 280,00 €, Pfosten 50,00 €, Schellen 10,00 €, Personal/Fahrzeug 80,00 €.

Diese Kosten hat der Eigenbetrieb Technische Dienste im Rahmen der Verkehrslenkung übernommen. Sie gehen also zu Lasten des Straßenunterhaltes.

 

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Mündliche Anfrage des Herrn Stv. Weber, REP-Fraktion;

hier: Wasserverlust am Wasserspielplatz im Annapark

 

Es werde immer wieder angemerkt, dass am Wasserspielplatz im Annapark eine große Wassermenge verloren gehe, so Herr Stv. Weber, REP-Fraktion. Seiner Meinung nach sei die Schaltung nicht optimal. Er stellt die Frage an die Verwaltung, ob die Steuerung verändert werden könne.

 

Hierzu antwortet Herr Bürgermeister Sonders, das Fachgebiet 4.3 – Hoch-, Tiefbau, Verkehrsplanung, Herr Göttgens, habe sich mit der Thematik befasst. Es gebe eine Zeitschaltuhr, die auch jahreszeitlich bedingt arbeite. Über diese Uhr werde die Steuerung geregelt. Der Wasserverlust hänge in erster Linie mit der Dichtigkeit des Bodens zusammen. Dort eine aufwändige Sanierung vorzunehmen, sei aus Sicht der Verwaltung nicht machbar. Für weitere detaillierte Fragen zu dieser Thematik könne der Leiter des FG 4.3 angesprochen werden.

 

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Mündliche Anfrage des Herrn Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion

hier:               Erweiterung der Sendeanlagen an der Evangelischen Kirche in

Alsdorf-Ofden

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, stellt hierzu folgende Fragen:

 

- Ist die Stadtverwaltung über die erweiterte Installation informiert?

- War sie an dem Genehmigungsverfahren beteiligt?

- Welche Auswirkungen haben die zusätzlichen Sendeanlagen?

- Inwieweit und in welchem Maße werden sich die zusätzlichen Sendekapazitäten auf

  die Elektrosmokbelastung des Umfeldes auswirken?

 

In Beantwortung der Anfrage führt Herr Bürgermeister Sonders aus, die Frage, ob ein entsprechender Antrag zur Installation der zusätzlichen Sendeanlage bei der Verwaltung eingegangen sei, müsse nachträglich beantwortet werden. Falls ein bauordnungsrechtlicher Antrag erforderlich war, sei dieser sicher im Haus bearbeitet worden. Generell würden derartige Maßnahmen alle nach dem Bauordnungsrecht bearbeitet. Informationspflichtig sei in derartigen Dingen derjenige, der die Anlage gestattet. Das sei in diesem Falle die evangelische Kirchengemeinde. Die Verwaltung sei hiervon also nicht betroffen. Bezüglich der Frage der Elektrosmokbelastung müsse gesagt werden, aufgrund einer entsprechenden Vermutung könne eine Baugenehmigung nicht verwehrt werden. Die Entscheidung  darüber, ob eine Genehmigung erteilt werde oder nicht, werde allein anhand der Landesbauordnung und den entsprechenden Vorschriften des Baugesetzes getroffen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

-          Ist die Stadtverwaltung über die erweiterte Installation informiert?

 

Seitens der Deutschen Telekom wurde die erweiterte Installation angezeigt. Sie sollte 2012/2013 errichtet werden, wurde bereits im Herbst 2012 realisiert.

 

-          War sie an dem Genehmigungsverfahren beteiligt?

 

Eine Baugenehmigung wurde nicht erteilt. Sie war auch nicht erforderlich, da die Anlage laut § 65 Abs.1 Satz1 Nr.18 BauO NRW genehmigungsfrei ist : …“Masten und Sendeanlagen einschl. der Masten mit einer Höhe bis zu 10 m …“.

Es wurde eine Ausnahmegenehmigung für diesen Standort im Jahr 2006 durch die Bauaufsicht erteilt bzgl. der „ausnahmsweisen Zulässigkeit von sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben im allgemeinen Wohngebiet“, da durch die Anlage keine Beeinträchtigung der Anwohner zu erwarten war und dieser Standort am Kirchturm am besten geeignet war, eine akzeptable flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.

 

-          Welche Auswirkungen haben die zusätzlichen Sendeanlagen?

 

Auch nach Installation der zusätzlichen Sendeanlagen müssen die gesetzlichen Grenzwerte bzgl. elektromagnetischer Felder eingehalten werden. Die Grenzwerte sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes - Verordnung über elektromagnetische Felder - definiert. Zu jedem Mobilfunkstandort existiert eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur, in der alle Sendeanlagen aufgeführt sind. Zu jeder Sendeanlage ist auch jeweils ein Sicherheitsabstand angegeben, in dem sich keine Menschen aufhalten dürfen. Die Bundesnetzagentur führt hierzu auch stichprobenhafte Kontrollen durch.

 

-          Inwieweit und in welchem Maße werden sich die zusätzlichen Sendekapazitäten auf die Elektrosmokbelastung des Umfeldes auswirken?

 

Mit Elektrosmog werden üblicherweise elektromagnetische Felder bezeichnet. In der Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur wird der Standort „Kirchturm Theodor-Seipp-Str. 44 a“ nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31.01.2001, zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 6 des Gesetzes vom 07. Juli 2005, bewertet. Sicherlich werden die gesamten von den Sendeanlagen erzeugten elektromagnetischen Feldstärken etwas höher als vorher sein, aber die gesetzlichen Anforderungen dazu werden in jedem Fall eingehalten.

 

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Mündliche Anfrage des Herrn Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion

hier: Toilettenanlage am Annapark

 

In dieser Sache legt Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, dar, zum wiederholten Male sei die Toilette am Bushof durch Vandalismus zerstört worden und nunmehr bereits seit längerer Zeit geschlossen. Er stellt folgende Fragen an die Verwaltung:

 

- Wie soll hier weiter verfahren werden?

- Könnte man diese Anlage so herrichten, dass daraus eine Toilette für Menschen

  mit Behinderung werde, die mit speziellem Schlüssel zu öffnen ist?

 

Hierzu antwortet Herr Bürgermeister Sonders, seine Information sei, dass diese Toilette so gut wie nie benutzt worden ist. Die bereits angesprochenen Zerstörungen immer wieder in Ordnung bringen zu lassen, sei aufwändig und teuer. Er werde prüfen lassen, ob die Variante mit speziellem Schlüssel durchführbar sei. Er sagt eine schriftliche Information hierüber zu.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Toilettenanlage wird immer wieder durch Vandalismus beschädigt. In den meisten Fällen wird dabei der Münzeinwurf aufgebrochen. Da dann stromführende Kabel frei liegen, muss die Anlage aus Sicherheitsgründen außer Betrieb genommen werden. Die Verwaltung ist stets um eine zügige Instandsetzung bemüht, jedoch nimmt die Bestellung von Ersatzteilen häufig einen längeren Zeitraum in Anspruch. In diesem Jahr wurden Vandalismusschäden  i.H.v. ca. 4000,00 € verursacht.

 

Grundsätzlich ist es möglich, die Toilette nur für Schlüsselbenutzer freizugeben und den "Münzmechanismus" zu entfernen, so dass kein Anreiz für Einbruchdiebstahl mehr besteht.  Die Anlage ist bereits heute mit einem Euro-WC-Schlüssel für Menschen mit Behinderung ausgestattet. Einige Busunternehmen haben Schlüssel für ihre Fahrer angemietet.

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Aktionswoche "Hand in Hand statt fremd und feindlich"

 

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, bedankt sich bei der Verwaltung für die hervorragende Organisation der Aktionswoche gegen Rechts.

 

Herr Bürgermeister Sonders dankt seinerseits für die rege Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen seitens der Einwohnerschaft und der Politik.

 

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Mitteilung durch Herrn Ersten Beigeordneten Kahlen;

hier:  Schließung des Rathauses am 27./28.12.2012

 

Herr Erster Beigeordneter Kahlen teilt mit, dass beabsichtigt sei, das Rathaus in der Zeit vom 27. bis 28.12.2012 zu schließen. Infolge der hierfür in Anspruch genommenen Urlaubstage durch die Bediensteten der Verwaltung würde erreicht, dass etwa 100.000 Euro weniger an Rückstellungen im Haushalt gebucht werden müssten. Ein Notdienst für besondere Bereiche werde selbstverständlich eingerichtet.

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Mitteilung durch Herrn Kämmerer Hafers;

hier:  Haushalt 2012

 

Herr Kämmerer Hafers informiert die Mitglieder des Hauptausschusses darüber, dass das aufsichtsbehördliche Verfahren zum Haushalt 2012 zum Abschluss gebracht worden sei. Mit Datum vom 11.10.2012 sei der Haushalt öffentlich bekannt gemacht worden. Die freiwilligen Leistungen seien im Wesentlichen ausgezahlt. Eine neue Auflage der Genehmigungsbehörde sei gewesen, erstmalig zum 30.10.2012 über die wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen zu berichten. Aus diesem Grund sei ein Controllingbericht erstellt worden, der den Stadtverordneten in der Sitzung des Rates der Stadt am 11.12.2012 zur Kenntnis gegeben werde.

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