20.11.2012 - 6 Abfallgebührensatzung 2012 hier: 5. Änderung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 20.11.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 7 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Herr Stv. Heidenreich, Grüne-Fraktion, wollte über den Anstieg des Bereichs „Steuern und Abgaben“ im Gegensatz zur letzten Kalkulation in der internen Leistungsverrechnung informiert werden.
Zudem äußerte er, dass der Gebührensatz für die Biotonne im Gegensatz zu den anderen Gebührensätzen unverhältnismäßig ansteigen würde.
Herr Maaßen, kaufm. Betriebsleiter, ETD, teilt hierzu mit, dass die interne Leistungsverrechnung im Bereich „Steuern und Abgaben“ durch die organisatorische Veränderung gestiegen sei.
Die Gebührenveranlagung würde nicht mehr durch den Eigenbetrieb Technische Dienste, sondern wieder durch das FG 6.1 – Bürgerdienste, Bereich Steuerwesen, durchgeführt. Somit wurde der Gebühren- und der Steuerbescheid wieder als ein Bescheid zusammengefügt (Grundbesitzabgabenbescheid), wie es bereits bis zum Jahr 2007 der Fall war.
Mithin sinken die Kosten des Eigenbetriebes für Personal, dafür steigen auf der anderen Seite die Kosten des Steueramtes im Wege der internen Leistungsverrechnung.
Des Weiteren erklärt er, dass der Gebührensatz für die Biotonne in den letzten Jahren verhältnismäßig niedrig gewesen sei und macht darauf aufmerksam, dass es sich um eine Erhöhung von 0,50 Euro im Monat handle.
Die Entleerungsgebühr liegt ab der 9. Entleerung des 80 L Restabfallbehälters mit 3,99 Euro ebenfalls verhältnismäßig gering. Dies soll weiterhin dazu beitragen, wilden Müll einzuschränken.
Herr Stv. Heidenreich bedauert diesen langjährigen Konflikt und teilt mit, dass dieser leider fortzuführen sei.
Herr Stv. Liska, FDP-Fraktion, schließt sich den o. a. Bedenken des Herrn Stv. Heidenreich an.
Herr Stv. Breuer, ABU-Fraktion und Herr Stv. Schlösser, SPD-Fraktion, befürworten die Satzungsänderung, da diese ihrer Meinung nach auf eine nachvollziehbare Entwicklung der Gebühren zurückzuführen sei.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Technische Dienste der Stadt Alsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschliesst die 5. Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung der Stadt Alsdorf vom 15.12.2006 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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