29.11.2012 - 4 Widmung der Straßen "Am Römerhof", "Am Frankenh...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Straßen „Am Römerhof“, „Am Frankenhaus“, „Keltenweg“ und „Sperberstraße“ gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein Westfalen - StrWG NRW – als Gemeindestraßen, Straßengruppe: Anliegerstraßen, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Gleichzeitig beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung die fußläufige Verbindung zwischen der Kranichstraße und Wardener Straße gemäß § 6 StrWG NRW als Fußweg, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage