14.02.2012 - 5 Ertüchtigung des Baubetriebshofes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 14.02.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Herr Stv. Heidenreich merkt an, dass die Ertüchtigung des Bauhofes durchaus zu begrüßen sei, jedoch halte er es für sehr ehrgeizig, diese Maßnahmen zu diesen Kosten umsetzen zu können. Er bittet noch darum, die aufgeführten Kosten für die Ertüchtigung und Umbau der vorhandenen Werkhalle in Höhe von 170.000,00 Euro näher zu erläutern. Insbesondere bittet er um Erläuterungen, ob bei der in Bauabschnitt III aufgeführten Ertüchtigung der Werkhalle regenerative Energietechniken, oder aus Kostengründen herkömmliche Energietechniken genutzt werden sollen.
Die Verwaltung teilt mit, dass man sich derzeit noch in einem frühen Planungsstadium befinde. Man habe sich auch bei diesen Kosten zum Bauabschnitt III auf die allernötigsten Maßnahmen beschränkt. Das Gebäude des Bauhofes sei bei der Planung nach Nutzungszonen eingeteilt worden. Es seien beispielsweise Magazinbereiche vorhanden, in diesen Zonen werden lediglich Arbeitsgeräte oder sonstiges gelagert. Weiterhin gebe es Werkstatt- und Arbeitsplatzbereiche. Die Planungen für energetische Maßnahmen beschränken sich insofern nur auf die Werkstatt- und Arbeitsplatzbereiche, da diese teilweise beheizt werden müssen, dies sei für die Lagerbereiche jedoch nicht erforderlich.
Herr Heidenreich ist der Meinung, man solle bei der Planung dieser energietechnischen Maßnahmen die später anfallenden Betriebskosten berücksichtigen, da neue Techniken geeignet seien, diese Kosten dauerhaft zu senken.
Die Verwaltung verweist diesbezüglich an Herr Mertens, Architekturbüro ASA. Er werde näher auf dieses Thema eingehen und einiges zu den Plänen zu erläutern.
Herr Mertens erläutert, dass in der Planung des Bauabschnitts III keine Kosten für haustechnische Einrichtungen eingeflossen seien. Es handele sich bei den angegebenen Kosten lediglich um Wärmedämmmaßnahmen. Geplant sei, die Bereiche die beheizt werden müssen entsprechend zu dämmen, um unnötigen Wärmeverlust und die damit verbundenen Kosten vermeiden zu können. Es seien jedoch keine Veränderungen an den vorhandenen Heizungseinrichtungen vorgesehen.
Der Bürger, Herr Rügamer, weist noch auf von ihm gesehene Unstimmigkeiten in den Plänen hin, beispielsweise bei der Öffnungsrichtung von Türen, bei einem Trockenraum für Arbeitskleidung etc. Im weiteren erkundigt er sich nach der Barrierefreiheit und Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen.
Herr Mertens teilt mit, dass der Zugang zu den Gebäuden angesichts des Geländeversprungs rückwärtig barrierefrei erfolgen könne. Er weist darauf hin, dass die Planung sich noch in einem ersten Entwurfsstadium befinde und insofern die Pläne zur Genehmigungsreife im Detail noch weiterentwickelt werden müssten, die genehmigungsrechtlichen Bestimmungen würden dabei natürlich berücksichtigt.
Herr Stv. Heidenreich bittet um erneute Vorstellung der Pläne im Ausschuss, sobald die Pläne zum Genehmigungsstand ausgearbeitet wurden.
Die Verwaltung sagt dies zu.