13.03.2012 - 8 Haushalt 2012; hier: Produktbereich 03-Schulträ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 13.03.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll:
Herr Stv. Willms teilt mit, dass die SPD-Fraktion Punkt 1 und 2 des Konsolidierungsbeschlusses mittragen werde, regt darüber hinaus jedoch folgende Änderung an:
Punkt 3 solle gestrichen werden und wie folgt neu gefasst:
3. Der Rat der Stadt bestätigt den Beschluss vom 15. Juli 2010. Die kostenlose Bereitstellung des Schulbusses zwischen den Schulstandorten Alsdorf-Kellersberg und Alsdorf-Ost wird ab dem Schuljahr 2012/2013 sichergestellt.
Zusätzlich:
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzerzahlen während des Betriebes zu erfassen und rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu bringen.
5. Der Rat der Stadt beschließt, die Bereitstellung der Schulbusverbindung jährlich durch die Verwaltung zur Entscheidung neu vorzulegen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, frühzeitig alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zu erarbeiten und mit der jährlichen Beschlussfassung dem Rat der Stadt vorzulegen.
Herr Stv. Willms erläutert, dass er die Änderung des Konsolidierungsbeschlusses für notwendig erachte, da überprüft werden müsse, ob und in welchem Umfang der Schulbus genutzt werde.
Herr Dohm führt aus, dass die seinerzeit beschlossene Budgetierung sowie die daraus resultierende Übertragbarkeit der Haushaltsmittel ins nächste Haushaltsjahr, Anschaffungen wie Sachunterrichts-, Mathematik- oder Deutschbücher ermöglicht habe. Obwohl ihm bewusst sei, in welcher finanziellen Situation sich die Stadt befinde, möchte er darauf hinweisen, dass die Aufhebung dieser Regelung kleinere Schulen handlungsunfähig mache.
Herr Stv. Mortimer, ABU-Fraktion, merkt zur Einwendung des Herrn Dohm an, dass der Rat der Stadt in dieser Angelegenheit abschließend befinden werde. Vor diesem Hintergrund halte er es für angebracht, dass alle Fraktionen sich darüber Gedanken machen, ob die bisherige Regelung beibehalten werden solle.
Herr Klüppel führt aus, dass er sich den Bedenken des Herrn Dohm anschließe. Er befürchte, dass das pädagogische Konzept hinsichtlich der intensiven Förderung des einzelnen Schülers ansonsten nicht mehr umsetzbar sein werde. Auch im Hinblick auf die bevorstehende Inklusion und die damit verbundene Differenzierung der Leistung sowie der Leistungsfähigkeit mache den Einsatz flexibler Mittel erforderlich.
Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, äußert, dass man die Bedenken der Schulleiter zum Anlass nehmen solle, diese Problematik bis zur nächsten Ratssitzung zu überdenken.
Der stellv. Vorsitzender, Herr Stv. F. Krämer, lässt nun über den Beschlussvorschlag, unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderungswünsche, abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur stimmt zunächst über den von der SPD-Fraktion eingebrachten Änderungsvorschlag ab:
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur beschließt:
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig (bei einer Enthaltung):
1. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die eigenverantwortliche Bewirtschaftung von Sachmitteln durch die Schulen über Schulgirokonten beibehalten wird. Die für den Schulträger geltenden haushaltsrechtlichen und aufsichtsbehördlichen Regelungen sind einzuhalten
3. Der Rat der Stadt bestätigt den Beschluss vom 15. Juli 2010. Die kostenlose Bereitstellung des Schulbusses zwischen den Schulstandorten Alsdorf-Kellersberg und Alsdorf-Ost wird ab dem Schuljahr 2012/2013 sichergestellt.
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt mit
Mehrheit (bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen):
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzerzahlen während des Betriebes zu erfassen und rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu bringen.
5. Der Rat der Stadt beschließt, die Bereitstellung der Schulbusverbindung jährlich durch die Verwaltung zur Entscheidung neu vorzulegen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, frühzeitig alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zu erarbeiten und mit der jährlichen Beschlussfassung dem Rat der Stadt vorzulegen.
Hinweis: Hinsichtlich des Punktes 2 des von der Verwaltung vorgeschlagenen Konsolidierungsbeschlusses besteht seitens der Fraktionsvertreter Beratungsbedarf. Es wurde kein Beschluss gefasst.
Die abschließende Beratung und Beschlussfassung soll durch den Rat der Stadt erfolgen.
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt:
Der Rat der Stadt beschließt den im Entwurf des Haushaltsplanes 2012 enthaltenen Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben, den Produktbereich 04 Kultur und Wissenschaft (Volkshochschule und Sonstige Volksbildung VABW) sowie den geänderten Konsolidierungsbeschluss Konsolidierungsfeld Schulträgeraufgaben .
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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