22.03.2012 - 8 Anfragen und Mitteilungen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

 

Mitteilung des Herrn Dezernenten Spaltner zur schriftlichen Anfrage der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt vom 18.02.2012;

a)                  Auftragsvergabe VOF-Verfahren KuBiZ,

b)                 Begleitende und abschließende Überprüfung der Mittelverwendung und Vergabeverfahren der Gesamtmaßnahme „Soziale Stadt Alsdorf“ (hier: Wohnumfeldverbesserung, ABBBA, KuBiZ) durch das städtische Rechnungsprüfungsamt

 

Herr Spaltner trägt die ihm in schriftlicher Form vorliegenden Fragen der GRÜNE-Fraktion vor und beantwortet diese wie folgt:

 

Zu a)

 

1.                   Wie hoch ist der Auftrag für die Anentwicklung an NRW.Urban?

 

Das Land, vertreten durch NRW.Urban, habe die Kosten zur Anentwicklung zur Umsetzung für das Kultur- und Bildungszentrum übernommen. Ein Auftrag durch die GSG Grund- und Stadtentwicklung sei nicht erfolgt. Über die Höhe der Kosten sei nichts bekannt.

 

2.                   Wer finanziert diesen im Endeffekt?

 

Die Finanzierung werde vom Land NRW übernommen.

 

3.                   Für Projektmanagement (Projektsteuerung) sind in der Kosten- und Finanzierungsübersicht bzw. im Kassenwirksamkeitsplan für das KuBiZ Mittel in Höhe von 522.000 Euro ausgewiesen. Da dieser Betrag die Schwelle von 193.000 Euro zzgl. MwSt (bzw. 80.000 Euro bei losweiser Vergabe) für eine europaweite Ausschreibung bei Weitem übersteigt, stellt sich die Frage, ob dieser Auftrag an NRW.Urban hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen?

 

Ein europaweites Ausschreibungsverfahren sei erforderlich und werde von der GSG Grund- und Stadtentwicklung betrieben. Die Veröffentlichung sei am 26.01.2012 im EU-Amtsblatt erfolgt. Die Vergabe finde durch die Gesellschafterversammlung im Mai statt.

 

4.                   Wurde dies geprüft und mit welchem Ergebnis?

 

Siehe Ausführungen zu 3.

 

Zu b)

 

1.                   Inwieweit findet dieses Controlling durch das Rechnungsprüfungsamt statt?

 

Ein begleitendes Controlling durch das Rechnungsprüfungsamt finde nicht statt. Gesonderte Prüfaufträge müssten hierzu durch den Gesellschafter erteilt werden, was derzeit nicht vorgesehen sei. Das Controlling erfolge durch die Gesellschaft.

 

2.                   Begleitet das Rechnungsprüfungsamt auch die Vergabeverfahren bei der Mittelverwendung der GSG Grund- und Stadtentwicklung bzgl. KuBiZ / Soziale Stadt prüfend?

 

Die durch die Gesellschaft zu erstellenden Mittelverwendungsnachweise prüfe das Rechnungsprüfungsamt gemäß den Bestimmungen des Vergaberechts und der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Alsdorf.

 

3.                   Inwieweit besteht für die Verwaltung ein Auftrag und eine Notwendigkeit der nachrangigen Kontrolle und Prüfung der Gesamtmaßnahme „Soziale Stadt Alsdorf“ inkl. KuBiZ durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Alsdorf?

 

Die Stadt Alsdorf sei Förderempfänger der Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Soziale Stadt“, wonach das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Alsdorf die Mittelverwendung nachrangig überprüfe. Weiterhin sei die Anforderung auf Prüfung in den Anlagen der allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des ersten Zuwendungsbescheides zur Projektförderung KuBiZ vom 01.12.2011 niedergelegt. Hiernach sei bis spätestens 6 Monate nach der Erfüllung des Zuwendungszweckes oder spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein Verwendungsnachweis aufzustellen.

 

 

 

Anfrage des Herrn Stv. Weber, REP-Fraktion, zum Thema „Verbot der Ganzkörperverschleierung (Burka) für alle öffentlichen Bediensteten“

 

Herr Stv. Weber möchte geklärt wissen, was der Bürgermeister im Rahmen seiner Personalkompetenz unternehmen werde, wenn eine Mitarbeiterin ihren Dienst mit dem Kleidungsstück Burka verrichten möchte.

 

Dazu äußert Herr Bürgermeister Sonders, dass eine Entscheidung dann getroffen werde, wenn ein solcher Fall vorkäme.

 

 

 

Anfrage des Herrn Stv. Weber zum Neujahrsempfang der Stadt Alsdorf am 20.01.2012

 

Herr Stv. Weber nimmt Bezug auf den Neujahrsempfang der Stadt Alsdorf. Während dieser Veranstaltung habe Herr Bürgermeister Sonders in der Stadthalle unter anderem folgendes geäußert: „… die da draußen stehen und sich diffamiert fühlen, denen zeigen wir die rote KarteDiesbezüglich bittet er Herrn Bürgermeister Sonders um Stellungnahme. 

 

Herr Stv. Weber merkt an, dass während der v. g. Veranstaltung vor der Stadthalle eine Mahnwache stattgefunden habe, an welcher er teilgenommen habe.

 

Herr Bürgermeister Sonders nimmt die Darstellung des Herrn Stv. Weber zur Kenntnis und erwidert, dass er seinen Ausführungen anlässlich des Neujahrsempfanges nichts hinzuzufügen habe.

 

 

 

Mitteilung des Herrn Bürgermeister Sonders zum Abschlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Alsdorf

 

Herr Bürgermeister Sonders gibt zur Kenntnis, dass dem Rat der Stadt in Kürze der Abschlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Alsdorf vorgelegt werde, welcher auch die Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse der Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II beinhalte.

 

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