14.01.2010 - 8 Alter Friedhof Schaufenberg, Entwidmung; hier: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Datum:
- Do., 14.01.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 6 - Bürger- und Ordnungsamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll:
Herr
Stv. Brandt fragt nach, ob diese Entwidmung zwingend notwendig ist, und ob die
Kosten in Höhe von 8.000,- €, die zur Zeit den Friedhofsgebühren
zugeordnet sind, nach der Entwidmung an anderer Stelle angesetzt werden.
Frau
Keller erklärt, dass die Nutzungsrechte an den vorhandenen Gräbern alle
auslaufen bzw. schon ausgelaufen sind. Die Entwidmung dieses Geländes ist somit
zwingend notwendig. Außerdem verursacht dieser Friedhof laufende Kosten, die
nicht mehr den Zwecken eines Friedhofes entsprechen. Die Verwaltung empfiehlt daher, der
Entwidmung zuzustimmen. Die Kosten für die freiwerdende Fläche könnten dann der
Grünflächenpflege zugeordnet werden. Aber ob dies eine freiwillige oder
Pflichtleistung wird, kann heute nicht gesagt werden.
Aufgrund
der vorangegangenen Aussage fragt Herr Malecha nach, ob man diesen Friedhof
dann nicht als speziellen Urnenfriedhof nutzen könne.
Frau
Keller verweist darauf, dass dies rechtlich möglich sei, jedoch würden dann die
Kosten wieder in die Gebühren mit einfließen.
Herr
Stv. Brandt plädiert für den Erhalt des Geländes als Friedhof. Als Begründung
nennt er den Erhalt der Gräber und der dazugehörigen Platten des
Grubenunglücks.
Herr
Stv. Rinkens weist darauf hin, dass die Vorlage dies bereits berücksichtigt. Er
schlägt aufgrund der vorangegangenen Aussagen vor, den Beschluss folgendermaßen
zu erweitern:
„Die
Fläche wird künftig als Grünanlage geführt und gepflegt.“
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den alten
Friedhof Schaufenberg, gelegen an der Paul-Dorn-Straße, Gemarkung Alsdorf, Flur
44, Flurstücke 341 und 1208, gemäß § 3 Bestattungsgesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen – BestG NRW – und § 4 der Friedhofssatzung der
Stadt Alsdorf vom 01.02.2003, zu entwidmen. Die Fläche wird künftig als
Grünanlage geführt und gepflegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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