14.01.2010 - 8 Alter Friedhof Schaufenberg, Entwidmung; hier: ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Stv. Brandt fragt nach, ob diese Entwidmung zwingend notwendig ist, und ob die Kosten in Höhe von 8.000,- €, die zur Zeit den Friedhofsgebühren zugeordnet sind, nach der Entwidmung an anderer Stelle angesetzt werden.

 

Frau Keller erklärt, dass die Nutzungsrechte an den vorhandenen Gräbern alle auslaufen bzw. schon ausgelaufen sind. Die Entwidmung dieses Geländes ist somit zwingend notwendig. Außerdem verursacht dieser Friedhof laufende Kosten, die nicht mehr den Zwecken eines Friedhofes entsprechen.  Die Verwaltung empfiehlt daher, der Entwidmung zuzustimmen. Die Kosten für die freiwerdende Fläche könnten dann der Grünflächenpflege zugeordnet werden. Aber ob dies eine freiwillige oder Pflichtleistung wird, kann heute nicht gesagt werden.

 

Aufgrund der vorangegangenen Aussage fragt Herr Malecha nach, ob man diesen Friedhof dann nicht als speziellen Urnenfriedhof nutzen könne.

 

Frau Keller verweist darauf, dass dies rechtlich möglich sei, jedoch würden dann die Kosten wieder in die Gebühren mit einfließen.

 

Herr Stv. Brandt plädiert für den Erhalt des Geländes als Friedhof. Als Begründung nennt er den Erhalt der Gräber und der dazugehörigen Platten des Grubenunglücks.

 

Herr Stv. Rinkens weist darauf hin, dass die Vorlage dies bereits berücksichtigt. Er schlägt aufgrund der vorangegangenen Aussagen vor, den Beschluss folgendermaßen zu erweitern:

„Die Fläche wird künftig als Grünanlage geführt und gepflegt.“

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den alten Friedhof Schaufenberg, gelegen an der Paul-Dorn-Straße, Gemarkung Alsdorf, Flur 44, Flurstücke 341 und 1208, gemäß § 3 Bestattungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – BestG NRW – und § 4 der Friedhofssatzung der Stadt Alsdorf vom 01.02.2003, zu entwidmen. Die Fläche wird künftig als Grünanlage geführt und gepflegt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage