14.01.2010 - 2 Einführung und Verpflichtung eines sachkundigen...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung nimmt die nach § 58 Abs. 4  GO NRW und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften Einführung und Verpflichtung des Herrn Edgar Spiertz in feierlicher Form  vor.

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Beschluss:

Herr Edgar Spiertz (§ 58 (4) GO NRW) wird durch Herrn Stv. Rinkens als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung in den Ausschuss eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben  verpflichtet.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig