04.02.2010 - 4 Änderung der Zuständigkeitsordnung für die vom ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Do., 04.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll:
Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, regt an, den
Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, die Anzahl der sachkundigen Einwohner
mit beratender Stimme nach § 58 Abs. 4 GO NRW im Ausschuss für Stadtentwicklung
auf insgesamt 4 Mitglieder zu erhöhen.
Die ABU-Fraktion, so Herr Stv. Koerlings, möchte
gemäß ihrem Antrag vom 27.11.2009 die Anzahl der sachkundigen Einwohner im
Ausschuss für Stadtentwicklung auf insgesamt 3 Mitglieder erhöhen.
Herr Stv. Weber, REP-Fraktion, nimmt Bezug auf die
Anträge seiner Vorredner. Hierzu merkt er an, dass die Erhöhung der
Mitgliederzahl im Ausschuss für Stadtentwicklung zusätzliche Kosten verursachen
würde. Dies könne er nicht mittragen.
Zum Themenpunkt merkt Herr Stv. Wirtz,
GRÜNE-Fraktion, an, dass die Änderung bzw. spätere Wahl von sachkundigen
Einwohnern nur einvernehmlich durchgeführt werden könne. Ansonsten müssten alle
Ausschussmitglieder nach Hare-Niemeyer neu gewählt werden.
Hierzu äußert Herr Stv. Rinkens, SPD-Fraktion, dass
die Sache nicht unnötig ausgedehnt werden müsse. Auch die Abhandlung nach
Hare-Niemeyer könne möglichst unkompliziert erfolgen.
Herr Stv. Thyssen, Fraktion DIE LINKE im Rat der
Stadt, unterstützt den Antrag der GRÜNE-Fraktion.
Dazu bemerkt Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, dass
sich der Rat der Stadt bereits in seiner konstituierenden Sitzung am 27.10.2009
auf eine bestimmte Größenanzahl hinsichtlich der Ausschuss- und
Gremienbesetzung festgelegt habe.
Nunmehr macht Herr Stv. Heidenreich auf den
Gleichheitsgrundsatz aufmerksam. Von daher möge die Anzahl der sachkundigen
Einwohner mit beratender Stimme nach § 58 Abs. 4 GO NRW im Ausschuss für
Stadtentwicklung auf insgesamt 4 Mitglieder erhöht werden.
Aus Kostengründen, so Herr Stv. Brühl, FWA-Fraktion,
sei die Anzahl der Mitglieder des Rates der Stadt Alsdorf vor einigen Jahren
von 44 auf insgesamt 38 reduziert worden. Folglich würde er die derzeitige
Ausschussbesetzung gerne so belassen.
Die ABU-Fraktion möchte sich in dieser Sache kurz
beraten. Von daher bittet Herr Stv. Koerlings um eine Unterbrechung der
Sitzung. Hiergegen bestehen keine Bedenken.
Im Anschluss an die Besprechung teilt Herr Stv.
Koerlings mit, dass seitens der ABU-Fraktion Einvernehmen darüber besteht, die
Anzahl der sachkundigen Einwohner mit beratender Stimme nach § 58 Abs. 4 GO NRW
im Ausschuss für Stadtentwicklung auf insgesamt 4 Mitglieder zu erhöhen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der Anträge der
ABU-Fraktion vom 27.11.2009 und der GRÜNE-Fraktion vom 01.02.2010 die Änderung
des § 1 C) Ziffer 7 der Zuständigkeitsordnung für die vom Rat der Stadt Alsdorf
gebildeten Ausschüsse sowie für den Bürgermeister vom 13.10.2004 dahingehend,
dass die Anzahl der sachkundigen Einwohner mit beratender Stimme gemäß § 58
Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) im
Ausschuss für Stadtentwicklung um zwei auf dann insgesamt vier erhöht wird.