09.03.2010 - 12 Haushaltssatzung der Stadt Alsdorf nach NKF für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 09.03.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Ergebnisse des interfraktionellen Arbeitskreises zum Haushalt 2010 für den Bereich der Jugendhilfe fasst der Jugendhilfeausschuss für den Rat der Stadt folgenden Empfehlungsbeschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:
Die für die Aufgabenerfüllung der Jugendhilfe gemäß Vorlage des durch den Kämmerer aufgestellten und durch den Bürgermeister festgestellten Etatentwurfes für die öffentliche Jugendhilfe erforderlichen Haushaltsmittel werden wie folgt festgestellt:
Jugendhilfe nach SGB VIII = 12.044.097 ,
Unterhaltsvorschusskasse = 468.199 ,
Investitionsausgaben = 68.600 .
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12.580.096
Zuzüglich der in der Anlage 2 näher erläuterten
Veränderungen mit einem Gesamtaufwand von + 464.200
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13.044.296
Zielvorgabe des Ausschusses ist es, die vorgegebenen Ermächtigungen einzuhalten.
Die hierzu notwendigen organisatorischen Maßnahmen siehe Bericht der GPA NRW -sind durch die Verwaltung kurzfristig umzusetzen.
Soweit aus Sicht des FG 3.2 Jugend im laufenden Haushaltsjahr zusätzliche Aufwendungen und Auszahlungen erforderlich werden, sind diese kurzfristig dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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712,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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54,8 kB
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