11.03.2010 - 8 Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Alsdorf

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

 

Herr Stv. Rinkens, SPD-Fraktion, äußert, dass diese Vorlage vor dem Hintergrund erstellt worden sei, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen nach der kürzlich durchgeführten Prüfung die Anhebung der Hundesteuersätze der Stadt Alsdorf angeregt habe. Seines Erachtens handele es sich hierbei jedoch um eine weniger sinnvolle Maßnahme zur Verbesserung der Haushaltssituation. Vielmehr merkt er an, dass der Vergleich mit anderen Kommunen der Städteregion Aachen aufzeige, dass sich der Hundesteuersatz der Stadt Alsdorf bereits im oberen Bereich befinde. Der vorliegenden Änderung der Hundesteuersatzung könne seine Fraktion demnach nicht zustimmen.

 

Herr Stv. Mortimer, ABU-Fraktion, führt weiterhin an, dass die zusätzliche Versteuerung von 300 Hunden bereits zu Mehreinnahmen in Höhe von ca. 20.000 Euro geführt habe. Auch erhoffe er sich, dass die Hundetoiletten eher angenommen werden, wenn man durch den konstanten Steuersatz ein Entgegenkommen signalisiere.   

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt,

 

die 7. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Alsdorf vom 21.12.1989 abzulehnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Mit Mehrheit (bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung)

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=28&TOLFDNR=1207&selfaction=print