25.03.2010 - 9 Bebauungsplan Nr.292 - Begau-Sportplatz - hier:...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Datum:
- Do., 25.03.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll:
Herr
Stv. Mortimer erklärt für die ABU-Fraktion, dass diese den von der Verwaltung
vorgeschlagenen Bebauungsplan so nicht umsetzen möchte. Er bittet darum, keine
Doppelhäuser, sondern freistehende Einfamilienhäuser im Bebauungsplan zu
berücksichtigen.
Frau
Stv. Hinkelmann schließt sich für die SPD-Fraktion der ABU-Fraktionsmeinung an
und betont, dass auch die SPD-Fraktion nur eine Einzelhausbebauung an dieser
Stelle wünscht. Dies war ausdrücklicher
Wunsch der letzten Bürgerversammlung.
Herr
Lompa, Einwohner der Stadt Alsdorf, weist darauf hin, dass der von der
Verwaltung vorgestellte Bebauungsplan nicht den Willen der Begauer Bürger wiedergibt.
Die Freifläche sollte für die Öffentlichkeit erhalten bleiben, wenn möglich
sogar als Sportplatz. Er bittet darum, eine städtebauliche Lösung zu finden,
die diesen Platz weiterhin für die Öffentlichkeit erhält.
Sollte
dies jedoch nicht möglich sein, dann bittet er ebenfalls um eine Bebauung
großer Grundstücke mit Einzelhäusern. Die Stadtentwicklung sollte ebenfalls
beachten, dass dieses Grundstück das Herzstück der historischen Siedlung
darstellt.
Herr
Stv. Rinkens erklärt, dass der Verkauf des Grundstückes an einen Investor
aufgrund der haushaltsrechtlichen Situation zwingend erforderlich ist. Ein Teil
des Erlöses soll zum Herrichten des Sportplatzes Warden verwandt werden. Der
Wunsch der Bürger einer Einzelhausbebauung wird durch die Politik mitgetragen.
Herr
Stv. Krämer fragt nach, ob es notwendig sei, den neuen Bebauungsplan nochmals
den Bürgern in einer Bürgerbeteiligung vorzustellen. Seitens der Politik wird
gewünscht, den Bebauungsplan den Bürgern vorzustellen.
Frau
Schaal führt aus, dass es rechtlich nicht erforderlich sei und verweist darauf,
dass diesbezüglich schon zwei Bürgerbeteiligungen stattgefunden haben.
Herr
Stv. Rinkens erklärt, dass die Durchführung einer erneuten bzw. dritten
Bürgerbeteiligung politisch gewollt ist und bittet darum, diesem politischen
Willen nachzukommen.
Anlagen zur Vorlage
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