22.04.2010 - 7 Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl des Integrat...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt zur Kenntnis, dass keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Integrationsrates der Stadt Alsdorf am 07.02.2010 eingegangen sind.

 

Er stellt fest, dass Fälle des § 40 Abs.1 Buchstabe a) bis c) des Gesetzes über die

Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen ( Kommunalwahlgesetz – KWahlG) nicht vorliegen und erklärt damit gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG die Wahl

des Integrationsrates der Stadt Alsdorf für gültig.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.