27.05.2010 - 11 Flächennutzungsplan 2004 10. Änderung - Friedho...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Datum:
- Do., 27.05.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Herr Malecha möchte wissen, ob die Verwaltung Kenntnis darüber hat, dass die Anlieger der Friedhofserweiterungsfläche eine Zusage der GSG über Baufreihaltung dieser Friedhofsbedarfsfläche bekommen haben.
Des Weiteren möchte Herr Malecha wissen, wie es um den Ökoausgleich an dieser Stelle steht, wenn dort Bäume weggenommen werden sollen.
Frau Schaal erläutert, dass selbstverständlich immer die Baumschutzsatzung greift. Über eine mögliche Zusage seitens der GSG an die Eigentümer kann die Verwaltung nicht informiert, da es sich hierbei um private Verträge und Vereinbarungen handelt.
Zum ökologischen Ausgleich erläutert Frau Schaal, dass bei der Änderung des Baugesetzbuches der § 13 a BauGB einführt worden ist. Der Gesetzgeber wollte mit dem eingefügten Paragraphen § 13 a BauGB sicherstellen, dass Bebauungspläne, die der inneren Verdichtung von Ortslagen dienen, zügig durchgeführt werden können. Bei dieser Verfahrensform kann auf den ökologischen Ausgleich verzichtet werden.
Das bereits begonnene Planverfahren soll nun auf ein 13a-Verfahren umgestellt werden, da hier alle zu erfüllenden Kriterien geben sind.
Herr Malecha fragt nach, falls Ansprüche der Anlieger geltend gemacht würden, ob dies in der Offenlage erfolgen kann und ob privatrechtliche Vereinbarungen das weitere Planverfahren behindern.
Frau Schaal kann zum jetzigen Zeitpunkt darüber keine Aussage machen, da dies abhängig davon ist, welche Anregungen gegeben werden.
Frau Bettenworth teilt dem Ausschuss mit, dass die Zusage der GSG bezüglich einer Nichtbebauung der Friedhofserweiterungsfläche nicht schriftlich festgehalten wurde.
Herr Stv. Mortimer möchte zu einem zügigen Abschluss kommen und beantragt die Abstimmung im Sinne der Vorlage.
Frau Bettenworth zeigt auf, dass es innerhalb der Stadt Alsdorf genügend andere Wohnbaugebiete gebe, die bereits erschlossen seien, allerdings noch nicht vollständig veräußert. Warum dann ein weiteres Wohnbaugebiet erschlossen werden solle?
Frau Bettenworth teilt dem Ausschuss weiterhin mit, dass die GSG zur damaligen Zeit das Wohnbaugebiet Im Franchsfeld als ein gehobenes Bauen bezeichnet hat. Die GSG habe mündlich die Unverbaubarkeit zugesagt. Niemand hätte damit rechnen können, dass die Stadt Alsdorf diesen Teil des Friedhofes entwidmen und bebauen will.
Frau Schaal erläutert, dass die Erschließung dieser innen liegenden Fläche in Friedhofsnähe nur über den alten Sportplatz möglich sei. Aus diesem Grund ist der dort rechtkräftige Bebauungsplan Nr. 267 überplant worden.
Zum Bedarf teilt Frau Schaal mit, dass das Liegenschaftsamt der Stadt Alsdorf die Informationen gegeben hat, dass junge Familien in diesem Bereich Wohnraum suchen.
Frau Bettenworth gibt zu bedenken, dass die einzelnen Grundstücke ca. 600 qm groß sind bei einem Quadratmeterpreis von 145 ,-- zuzügl. Grunderwerbssteuer und Notarkosten lägen die Anschaffungskosten nur für das Grundstück bei rund 100.000 . Dies sei für junge Familien nicht zu leisten.
Frau Bettenworth befürchtet, dass die Grundstücke auf dem ehemaligen Sportplatz nicht veräußert werden. Allerdings glaubt sie, dass die Filetstücke am Friedhof gelegen an finanzkräftige Käufer veräußert werden.
Zur Nachfrage nach den geplanten Grundstücken verweist Frau Schaal an das Liegenschaftsamt der Stadt sowie an die Bauland GmbH, als späteren Vermarkter dieser Fläche.
Herr Stv. Rinkens versichert, dass der Investor, die Bauland GmbH, sich eine bestimmte Rendite verspricht, sonst würde ein solches Vorhaben nicht angepackt und das Grundstücke nicht entwickelt werden, wenn sie hinterher nicht vermarktbar wären.
Herr Stv. Rinkens weist darauf hin, dass das Baugebiet Müschekamp bereits seit 15 Jahren umgesetzt wird. Inzwischen sei man dabei, den 3. Bauabschnitt zu vermarkten. Das dortige Angebot würde gut angenommen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
a) beschließt nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe
b) beschließt die öffentliche Auslegung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 Friedhof Hoengen - .
Anlagen zur Vorlage
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