16.09.2010 - 6 Änderung der Ordnungsbehördliche Verordnung zur...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

 

Herr Stv. Plum, SPD-Fraktion, spricht der Verwaltung seinen Dank für die schnelle Umsetzung der Anregung aus. Er macht darauf aufmerksam, dass es vor allem um die fehlende Akzeptanz einiger weniger Menschen geht, die Hinterlassenschaft ihrer Hunde zu beseitigen. Von den Ordnungskräften wird erwartet, dass sie die Regelung auch nutzen und hierdurch den schwarzen Schafen das Handwerk legen. Er teilt mit, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag folgen möchte.

 

Auch  die CDU-Fraktion begrüßt die Änderung der Verordnung, informiert Frau Stv. Wagner. Sie stellt die Frage, ob es einen Erfahrungsbericht über die an einigen Stellen in Alsdorf aufgestellten Hundekot-Sammelautomaten gibt und ob daran gedacht wird noch weitere aufzustellen.

 

Herr Erster Beigeordneter Kahlen informiert, dass die Stationen genutzt werden und laut Auskunft von Anwohnern eine deutliche Verbesserung festgestellt wurde. Ob noch weitere Hundekot-Sammelautomaten aufgestellt werden, ist weiterhin eine finanzielle Frage und hängt zu dem davon ab, ob entsprechender Bedarf besteht, erklärt Herr Kahlen.

 

Herr Stv. Loosz, SPD-Fraktion, teilt mit, dass er von Bürgern bereits mehrfach darauf angesprochen wurde, dass Hundehalter ihren Hunden erlauben, ihr „Geschäft“ im Sandkasten auf Spielplätzen zu erledigen.

 

In § 5 (3) der Verordnung steht: Verunreinigungen von Geh- und Radwegen, Anlagen … . Er möchte wissen, ob auch Spielplätze mit dazu gehören.

 

Herr Erster Beigeordneter Kahlen weist darauf hin, dass sich ein juristisches Problem dadurch ergeben könnte, dass alle Anlagen spezifiziert aufgelistet werden, da dies dann bedeutet, dass alles, was in dieser sogenannten Listenaufforderung nicht detailliert aufgeführt ist, raus fällt. So wie die Verordnung besteht, ist ein breiterer Lösungsansatz gegeben.

 

Auf die Anmerkung von Herrn Stv. Loosz, dass die Ordnungskräfte darauf hingewiesen werden müssen, was zu den Anlagen gehört, erwidert Herr Bürgermeister Sonders,  dass er davon ausgehen kann, dass die Ordnungskräfte über dieses Wissen verfügen.

 

Die Frage der Herren Stv. Mortimer, ABU-Fraktion, und Stv. Brühl, FWA-Fraktion, was unter einem geeigneten Behältnis zu verstehen ist, antwortet Herr Bürgermeister Sonders, dass ein Plastikbeutel auf jeden Fall angemessen ist.

 

Herr Stv. Rinkens, SPD-Fraktion, informiert, dass die Hundekot-Sammeltüten-Stationen gut angenommen wurden. Er erzählt von einer ihm durch einen Bürger zugetragenen Geschichte, dass im Bereich Alsdorf-Mitte der Hundekot vom Halter in eine Plastiktüte gepackt und im Gulli entsorgt wird. Aus dieser Gegebenheit stellt sich nun für ihn die Frage, ob in der Verordnung der Hinweis über die sachgerechte Entsorgung des Hundeskotes enthalten ist.

 

Herr Kochs, Leiter des FG 6.2 – Sicherheit und Ordnung, teilt mit, dass der Abfall grundsätzlich nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen ist .

 

Seitens des Stv. Hennes, CDU-Fraktion, wird die Bitte an die Verwaltung herangetragen, den Präsenzdienst der Stadt Alsdorf in näherer Zukunft an den Stellen zu stationieren, die bereits negativ aufgefallen sind. Die Bürger können dann an Ort und Stelle auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden.

 

Herr Bürgermeister Sonders gibt bekannt, dass Schwerpunktaktionen durchführt werden.

 

Anschließend lässt er über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen sowie der Hausnummerierung in der Stadt Alsdorf.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=36&TOLFDNR=2145&selfaction=print