16.09.2010 - 7 Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, spricht den Feuerwehrleuten der Berufsfeuerwehr als auch denen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Alsdorf für ihre Arbeit im Dienste der Allgemeinheit seinen Dank aus.

 

Er macht auf ein Problem aufmerksam, das sich durch den bestehenden Personalmangel bei der freiwilligen Feuerwehr ergibt. Nach einer Berechnung der AGBF NRW zur Personalplanung der freiwilligen Feuerwehr wird davon ausgegangen, dass im ungünstigsten Fall bei einer tagsüber erfolgten Alarmierung, nur 1/5 bis 1/6 der alarmierten Kräfte zur Verfügung stehen. Dies bedeutet auf die Feuerwehr der Stadt Alsdorf bezogen, dass bei einer vollständigen Alarmierung nur 17 bis 21 ehrenamtliche Kräfte der Alarmierung Folge leisten, was nicht ausreichend ist.

 

Herr Stv. Heidenreich begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, den ehrenamtlichen Kräften für Übungen und Einsätze eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Der vorgeschlagenen Höhe von 2,-- € pro Übung oder 5,-- € pro Einsatz stehe die GRÜNE-Fraktion aber eher skeptisch gegenüber, im Hinblick darauf, dass die Zahlungen dazu beitragen werden, neue Kräfte zu gewinnen. Er macht darauf aufmerksam, dass andere Städte, wie beispielsweise die Stadt Bergisch Gladbach, höhere Aufwandsentschädigungen zahlen.

 

Weiter möchte Herr Stv. Heidenreich wissen, ob es eventuell bestimmte Entschädigungssätze für den Fall gibt, dass bei einem Einsatz keine Verpflegung bereitgestellt werden kann. Darüber hinaus stellt er die Frage, wie es sich mit Verdienstausfall bei Berufstätigen verhält.

 

Herr Adenau, Wehrführer der Alsdorfer Feuerwehr, informiert, dass derzeit nur Aufwands- und Jahresentschädigungen für Führungskräfte und nicht für ehrenamtliche Kräfte gezahlt werden. Bei der Höhe der Aufwandsentschädigung wurde sich in Richtung Eschweiler, Stolberg orientiert. Er selbst verspreche sich, dass durch die Entschädigung eine gewisse Motivationserhöhung stattfindet. Zum Thema „Verpflegung“ teilt Herr Adenau mit, dass diese bei längeren Einsätzen grundsätzlich immer gestellt wird und dass dadurch eine Entschädigung nicht erforderlich ist. Der Verdienstausfall ist gesetzlich geregelt. Kommt ein freiwilliger Feuerwehrmann während seiner Arbeit wegen eines Einsatzes zur Feuerwehr, zahlt die Stadt Alsdorf den Verdienstausfall.

 

Herr Erster Beigeordneter Kahlen führt ergänzend aus, dass sich die Verwaltung in Bezug auf Personaleinstellungen darauf geeinigt hat, es positiv zu werten, wenn jemand bei der freiwilligen Feuerwehr aktiv ist oder sich sonst in irgendeiner Art und Weise sozial für die Stadt Alsdorf engagiert.

 

Er weist darauf hin, dass es viele Arbeitgeber nicht gerne sehen, dass ihre Mitarbeiter ihren Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr versehen.

 

Herr Bürgermeister Sonders ergreift das Wort und informiert, dass er den Wehrleuten bei der Jahreshauptversammlung angeboten habe, sich bei seinen Besuchen bei Alsdorfer Unternehmen dafür einzusetzen, dass die Wehrleute auch zu Einsätzen gehen dürfen. Dieser Vorschlag wurde seitens der Wehrleute nicht unterstützt; es wurde vielmehr darum gebeten, dies zu unterlassen. Die Wehrleute äußerten, dass sie nicht damit hausieren wollen, dass sie freiwillige Feuerwehrleute sind. Diese Entwicklung halte er für mehr als bedenklich, so Herr Bürgermeister Sonders. An die Unternehmen, nicht nur in Alsdorf, muss appelliert werden, dass sie auch Leute einstellen, die für das Wohl der Allgemeinheit sorgen.

 

Auch Herr Stv. Mortimer, ABU-Fraktion, spricht den Feuerwehrleuten für die geleistete Arbeit seinen Dank aus.

 

Auf den Hinweis von Herrn Stv. Heidenreich, dass verschiedene Städte und Gemeinden die Entschädigungen, beispielsweise auch für die freiwilligen Feuerwehrleute, durch eine Satzung regeln, erwidert Herr Adenau, dass die Stadt Alsdorf die tatsächlichen Aufwendungen erstattet und somit die Notwendigkeit einer Satzung nicht besteht.

 

Dem Arbeitgeber wird nur der reine Stundenlohn ersetzt. Herr Adenau macht darauf aufmerksam, dass es aber auch noch um andere Dinge geht, wie z.B. um geplatzte Termine und nicht erfüllte Aufträge, die durch den Ersatz des Stundenlohnes nicht ausgeglichen werden können.

 

Herr Stv. Heidenreich regt an darüber nachzudenken, ob eine Satzung nicht doch sinnvoll wäre

 

Da die Verwaltung mit der bisherigen Verfahrensweise sehr gut gefahren ist, sieht er keinen Handlungsbedarf, äußert Herr Bürgermeister Sonders.

 

Herr Stv. Hennes, ABU-Fraktion, greift den Punkt „Löschwasserversorgung“ auf und möchte wissen, was sich in den Außenbereichen Duffesheide und  Buschhof in nächster Zeit tun wird.

 

Hierzu führt Herr Wehrführer Adenau aus, dass für den Bereich Duffesheide in der Form reagiert wurde, dass an „Schloss Ottenfeld“, am sogenannten „Schnellfließer“, eine Staustufe besteht. Auf einem Feuerwehrfahrzeug befinden sich Staubretter mit deren Hilfe Wasser befördert werden kann. Dies ist keine Ideallösung, weil es sich sehr zeitintensiv darstellt, das Wasser mit der Hilfe von Pumpen bis nach Duffesheide zu befördern. Alternativ zu der beschriebenen Methode besteht auch noch die Möglichkeit, die Wasserversorgung durch das Wasser des Zuchtteiches vor „Schloss Ottenfeld“ zu sichern, erklärt Herr Adenau.

 

Im Bereich Buschhof wurde seitens der Bauaufsicht ein Löschteich gefordert, weil dort keine ausreichende Wasserversorgung besteht, teilt Herr Wehrführer Adenau mit. Lediglich der Aushub des Löschteiches erfolgte.

 

Im Anschluss an die diversen Wortbeiträge bittet Herr Bürgermeister Sonders Herrn Wehrführer Adenau, im Namen des ganzen Hauses den Kollegen der Feuerwehr herzlich für ihre Arbeit zu danken.

 

Abschließend stellt Herr Bürgermeister Sonders den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt nimmt den als Anlage beigefügten geänderten Brand­schutzbedarfsplan der Stadt Alsdorf zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die sich aus dem geänderten Brandschutzbedarfsplan ergebenden Konsequenzen entscheidungsreif vorzubereiten sowie den Brandschutzbedarfsplan bei Bedarf, spätestens jedoch im Jahre 2015, erneut fortzuschreiben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage