17.06.2010 - 10 Über-/außerplanmäßige Bereitstellung von Hausha...

Beschluss:
unverändert beschlossen
Reduzieren

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 83 GO NRW (gem. Anlagen 1 -IGA GmbH- und 2 - GSG mbH- zur Originalniederschrift) die Bereitstellung außer-/überplanmäßiger Haushaltsmittel bis zur Höhe von 2.183.000 €.

 

Diese Haushaltsüberschreitungen führen zu einer zusätzlichen Belastung des Ergebnishaushaltes und zur Reduzierung der allgemeinen Rücklage.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage