09.09.2010 - 5 Entwidmung eines Teilstückes des Friedhofes Als...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Entwidmung für eine Teilfläche des Friedhofes Alsdorf-Hoengen und zwar Teilfläche aus Gemarkung Hoengen, Flur 31, Parzelle 426, groß 342 qm, auf der Grundlage des § 3 Bestattungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (BestG NRW) und § 4 der Friedhofssatzung der Stadt Alsdorf vom 01.02.2003 zu veranlassen.

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Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit bei Drei Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage