09.09.2010 - 6 Einziehung einer Gehwegfläche in der Kirchstraße

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Stv. Plum  erklärt für die SPD-Fraktion, dass diese dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen möchte.

 

Herr Wisten fragt nach, ob die in diesem Bereich angelegten Parkplätze durch die Entwidmung wegfallen würden.

 

Frau LoCicero-Marenberg erläutert, dass ihr die Absicht zu einem Eingriff in dem verbleibenden öffentlichen Straßenraum nicht bekannt sei.

 

Herr Müller zitiert den Antrag der Antragsteller. Dieser beabsichtigt, den Teil des Gehweges vor genannten Häusern, der dann privat werden solle, als Grünfläche und Stellplätze für PKW der Besucher und Bewohner der Häuser des Antragstellers anzulegen. Die Stellflächen sollen mit Verbundsteinpflaster verlegt werden.

 

Anmerkung der Verwaltung – FG 4.1:

Die Einziehung der o.a. Fläche hat keine Auswirkungen auf den verbleibenden öffentlichen Verkehrsraum, da ausreichend Restfläche vorhanden ist.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, einen Teilbereich von ca. 150 m² aus der Parzelle Gemarkung Hoengen, Flur 6, Flurstück 686 gemäß § 7 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalchen –StrWG NRW-  insoweit einzuziehen, dass eine Restgehwegbreite von 2,45 m vor dem Grundstück 93 – 95 als öffentliche Verkehrsfläche bestehen bleibt.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage