09.09.2010 - 12 Bebauungsplan Nr. 312 - Martin Struff Straße - ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Datum:
- Do., 09.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Herr Visser, Im Franchsfeld 14, bittet darum, die Altlastenbeseitigung durch die Erschließungsfirma vertraglich regeln zu lassen und dies in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Herr Müller erklärt, dass die Erschließung durch die Bauland GmbH vorgenommen werde. Diese verkaufe nur ordnungsgemäß sanierte und saubere Grundstücke.
Frau Bettenbord, Franchsfeld 4, merkt an, dass die vorhandene Bebauung 1-geschossig sei. Jedoch soll die neue Bebauung 2-geschossig werden. Dabei habe man die Bebauung Schillerstraße und Martin-Struff-Straße in Betracht gezogen. Dies sei jedoch nach Meinung der Anwohner nicht richtig.
Herr Dziatzko erklärt, dass diesbezüglich die Umgebung im Hinblick auf ihre Höhenentwicklung analysiert worden sei, und die ganze Umgebung entsprechend berücksichtigt müsse, wenn ein neues Gebiet entwickelt werde. Dies sei durch die differenzierten Höhenausweisungen im Bebauungsplan, die z.T. ja auch entsprechende Traufhöhen explizit festsetzen, geschehen.
Frau Bettenbord, Franchsfeld 4 erklärt weiterhin, dass eine 2-geschossige Bebauung von den Anwohnern nicht gewollt wird. Das Baugebiet Franchsfeld sei als gehobenes Baugebiet ausgewiesen worden. Daraufhin haben sich viele Leute für den Kauf und Bau eines Hauses dort entschieden. Außerdem habe der Erschließungsträger GSG mbH damals zugesichert, dass eine weitere Bebauung in diesem Gebiet nicht stattfinden solle. Die Bürger, die dort gebaut haben, hätten sich auf diese Aussage verlassen und ihre Häuser entsprechend geplant und gebaut. Durch eine 2-geschossige Bebauung würde eine teilweise Verschattung der Grundstücke geschehen, und auch die Privatsphäre wäre nicht mehr gewährleistet, da man dann die Grundstücke und die Häuser durch die neue 2-geschossige höhere Bebauung einsehen könne. Frau Liska-Biedenbach bekräftigt nochmals die Aussage von Frau Bettenbord und spricht ihr Unverständnis über die geplante Bebauung aus.
Herr Dziatzko erklärt, dass das Baufeld im rückwärtigen Plangebietsbereich bis auf 3 Meter an die Straße herangerückt worden und das Baufeld zudem von 14 Meter auf 12 Meter Tiefe verkleinert worden sei, so dass die Abstände zur vorhandenen Bebauung Im Franchsfeld nochmals vergrößert wurden, um den geltend gemachten Belangen Rechnung zu tragen. Das Problem der Verschattung werde seitens des Planungsbüros aufgrund der neuen Abmessungen überarbeitet bzw. ein neues Schattenmodell erstellt.
Herr Malecha erklärt für die Grünen-Fraktion, dass diese den Beschluss ablehne, da bezweifelt wird, dass unbedingt in diesem Gebiet Bauflächen entwickelt werden müssen. Es gebe im Stadtgebiet noch genügend Flächen zu entwickeln. Auch den Verweis auf das Campus-Projekt in der Vorlage der Verwaltung könne die Grünen-Fraktion nicht nachvollziehen. Seiner Meinung nach solle man eher die Flächen des Annageländes in Bezug auf das Campus-Projekt in Betracht ziehen. Außerdem fragt er nach, warum dieses Vorhaben nach § 13 a BauGB betrieben werde. Dieser Paragraph fordere keine naturrechtliche Untersuchungen, Ausgleichszahlungen oder Ausgleichsflächen. Er unterstützte das Begehren der Bürger, keine 2-geschossige Bebauung zuzulassen und spricht an, dass in einer Stichstraße am Eingang des Plangebietes keine Wendemöglichkeit bestehe, so dass die Bürger ihre Mülltonnen bis an den Anfang der Straße bringen müssen.
Dies könne die Grünen-Fraktion nicht befürworten. Aus den vorgenannten Gründen wolle die Grünen-Fraktion das Gelände nicht weiter entwickeln und wünscht, hier nicht in die Offenlage zu gehen.
Herr Ferdinand Plum bittet darum, eine Höhenabstufung an der rechten Seite des Franchsfeldes vorzunehmen.
Frau LoCicero-Marenberg führt aus, dass in diesem Bereich bereits eine niedrigere Traufhöhe festgesetzt wurde. Durch die niedrige Traufhöhe (4,5 m) sei eine rechnerische 2-Geschossigkeit durch z.B. den Bau einer Dachgaube zu erreichen. Optisch würden die Häuser dadurch aber nur wie 1 ½-geschossig wirken.
Her Stv. Lothmann erklärt, dass er die Bedenken der Anwohner nachvollziehen könne und spricht seinen Unmut über die damalige Vorgehensweise der GSG mbH aus. Er bittet um Festlegung eines Ortstermines, um sich ein genaues Bild über die Situtation dort machen zu können. Außerdem gebe es im Bereich Hoengen noch etliche Bauflächen.
Herr Stv. Rinkens erinnert daran, dass der Investor bereits Gelder investiert habe, und die Durchführung eines Ortstermines das Verfahren verlängern würde. Zu den Bauflächen in Hoengen weist er darauf hin, dass diese überwiegend nicht städtisch sind seien.
Herr Kuckartz fragt nach, ob man die GSG mbH nicht um Abgabe einer Stellungnahme bitten könne.
Herr Stv. Rinkens erklärt, dass er diesbezüglich mit einem der ehemaligen GSG-Geschäftsführer gesprochen habe. Dieser habe ausgesagt, dass seitens der GSG keine solche Aussage getätigt worden sei.
Frau LoCicero-Marenberg weist auf den Nachtrag hin. Es habe einen Termin bzgl. der dezentralen Versickerungsmöglichkeiten mit der Städteregion Aachen stattgefunden. Aufgrund der von der Städteregion geäußerten Bedenken wurden geringfügige Änderungen der Baufenster vorgenommen, die dann die vormals geäußerten Bedenken ausräumten. Mit dem Planentwurf sollen die Verkehrsflächen optimiert werden (breitere Verkehrsflächen/ Planung einer zusätzlichen Wendeanlage). Der Stichweg solle aufgrund seiner Kürze jedoch nicht breiter gestaltet werden, da es auf der kurzen Strecke zumutbar sei, dass die Anwohner ihre Mülltonne bis an den Anfang der Straße (Einmündung) bringen.
Herr Dziatzo führt zum Artenschutz aus, dass im Rahmen der Offenlage keine Bedenken geäußert wurden.
Frau LoCicero-Marenberg ergänzt, dass die Untere Landschaftsbehörde als diesbezüglich zuständige Behörde natürlich beteiligt worden sei, und die abschließende Stellungnahme, in der keine Bedenken geäußert wurden, ausschlaggebend für das weitere Verfahren gewesen sei. Das Verfahren nach § 13 a BauGB sei vom Gesetzgeber extra für die Entwicklung der inneren Gebiete aufgestellt worden. Bei diesem Verfahren würden natürlich die Belange von Natur und Umwelt sowie die Belange aller Beteiligten genauso Berücksichtigung finden wie im Regelbebauungsplanverfahren. Es werde lediglich kein formaler Umweltbericht erstellt. Dass die Belange, insbesondere der Anwohner, ernst genommen werden, zeige sich auch darin, dass nun eine erneute Offenlage stattfinde. Abschließend weist sie darauf hin, dass die jetzige Sportplatzfläche eigentlich keine ökologische Wertigkeit besitze und durch die nun geplante Entwicklung mit künftigen Hausgärten, Spielplatzfläche etc. eher aufgewertet werde.
Herr Wisten habe den Eindruck, dass man die Existenz des Stollens unter dem Sportplatz anzweifel und erkundigt sich, wer die Verantwortung übernehme, wenn dort irgendwann etwas passieren sollte.
Herr Dziatzko hält dem entgegen, dass die Verwaltung extra auf die Existenz hingewiesen habe. Es seien sogar schon diesbezügliche Voruntersuchungen erfolgt, technisch sei es in diesem Rahmen nicht möglich gewesen, noch tiefer zu bohren. Sobald die Asche vom Sportplatz abgetragen sei, werde die Suche nach dem Stollen fortgesetzt.
Herr Kuckartz bittet wegen des bestehenden Beratungsbedarfs darum, den Punkt heute nicht zu beschließen, sonder ihn auf die nächste Sitzung zu verschieben.
Dies wird mehrheitlich - bei sechs Befürwortern - nicht unterstützt.
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