30.09.2010 - 1 Eröffnung der Sitzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Do., 30.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
2010/0659 Eröffnung der Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Herr Bürgermeister Sonders eröffnet gegen 18.00 Uhr die 10. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf. Er begrüßt die Damen und Herren Stadtverordneten, den Vertreter der Presse, die erschienenen ZuhörerInnen sowie die MitarbeiterInnen der Verwaltung (Herrn Ersten Beigeordneten Kahlen, Dez. I, Frau Technische Beigeordnete Lo Cicero-Marenberg, Dez. III, Herrn Dezernenten Spaltner, Dez. II, Herrn Kämmerer Jansen, FB 5 Finanzen, Herrn Assessor Hermanns, Stabsstelle 1 - Recht, Herrn Jordans, FG 1.1 Büro des Rates, Frau Rietz, FG 1.1 Büro des Rates, Herrn Hafers, FG 5.1 Kämmerei, Herrn Kochs, FG 6.2 Sicherheit und Ordnung, Herrn Adenau, Feuer- und Rettungswache der Stadt Alsdorf, Frau Gebauer - städtisches Rechnungsprüfungsamt, Frau Scheefe, FG 1.1 Büro des Rates (Schriftführerin) sowie Frau Zeliha Koyuncu, Praktikantin im FG 1.1 Büro des Rates).
Anschließend stellt Herr Bürgermeister Sonders fest, dass mit Einladung vom 14.09.2010 form- und fristgerecht zur heutigen Sitzung des Rates der Stadt eingeladen wurde. Aus der vorgetragenen Anwesenheit ergibt sich, dass der Rat der Stadt beschlussfähig ist.
Nachfolgend gibt der Bürgermeister folgende Informationen zur Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
Vorschlag zur Erweiterung um
Punkt 21: Einsatz der städtischen Ordnungskräfte;
hier: Schreiben der ABU-Fraktion vom 15.09.2010.
Nachgereicht wurden Unterlagen zu folgenden Punkten:
Punkt 4: Klimaschutzkonzept für die Stadt Alsdorf;
hier: Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 23.11.2009 / 20.08.2010
Punkt 5: Errichtung des Energeticon;
hier: Darstellung der kommunalen Kofinanzierung für die Kernausstellung in den Haushaltsjahren 2010 2013
Punkt 13: Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans
Punkt 14: Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen sowie die Hausnummerierung in der Stadt Alsdorf
Punkt 15: 8. Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Alsdorf vom 28.04.2008;
hier: Erweiterung des Jugendhilfeausschusses um ein beratendes Mitglied
Punkt 16: Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2010 im Produktbereich 04 Kultur und Wissenschaft;
hier: 040101 VHS
Punkt 19: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf.
Nichtöffentlicher Teil:
Erweiterungsvorschlag:
Punkt 6: Verkauf eines Wohnungsbaugrundstückes im 2. Bauabschnitt Am Müschekamp.
Außerdem wird vorgeschlagen,
Punkt 3: Bestellung einer/s technischer/n Prüfers/in im Rechnungsprüfungsamt
von der Tagesordnung abzusetzen.
Nachfolgend stellt Herr Bürgermeister Sonders die Frage nach Änderungswünschen zur Tagesordnung seitens der Fraktionen.
Für die GRÜNE-Fraktion merkt Herr Stv. Wirtz an, dass der Tagesordnungspunkt 11 Gemeinsamer Fraktionsantrag der ABU, FDP und SPD aus Juli 2010 (Eingang: 28.07.2010), hier: Verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zusammenlegung von Schulen - Angelegenheiten beinhalte, welche seiner Meinung nach in den jeweiligen Fachausschüssen zu beraten seien. Er beantragt deshalb, Punkt 11 von der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Rates der Stadt abzusetzen.
Herr Stv. Rinkens, SPD-Fraktion, bittet um Abstimmung hierüber und merkt vorab an, dass der Rat der Stadt Entscheidungen durchaus an sich ziehen könne. Da die Thematik äußerst wichtig sei, spricht er sich dafür aus, dass der Rat diese Angelegenheit in der heutigen Sitzung entscheiden möge.
Herr Bürgermeister Sonders lässt über den Antrag des Herrn Stv. Wirtz abstimmen.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit (bei 5 Gegenstimmen),
Punkt 11: Gemeinsamer Fraktionsantrag der ABU, FDP und SPD aus Juli 2010 (Eingang: 28.07.2010), hier: Verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zusammenlegung von Schulen
nicht abzusetzen.
Im Anschluss geben die Herren Stadtverordneten Brandt, CDU-Fraktion, Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, und Rinkens, SPD-Fraktion, zur Kenntnis, dass sie zu Punkt 12 Änderung in Ausschuss- und Gremienbesetzung weitere Änderungen beantragen möchten.
Gegen die nun vorliegende Tagesordnung bestehen keine Bedenken, so dass diese als genehmigt gilt.
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Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt Herr Bürgermeister Sonders folgende persönliche Erklärung ab:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden es nicht oft erleben, dass ich zu Beginn einer Ratssitzung zu diesem Mittel einer persönlichen Erklärung greife. Aber, außergewöhnliche Situationen erfordern auch außergewöhnliche Reaktionen.
Dem gesamten Stadtrat und mir als Bürgermeister ist mit unserem Mandat hier zugleich eine Fürsorgepflicht und auch die Pflicht zur Redlichkeit übertragen worden. Wir alle sind politisch engagierte Menschen, die das unterstelle ich hier in redlicher Absicht Politik gestalten und unsere Stadt nach vorne bringen wollen. Heute ist allerdings eine Grenze überschritten worden, die mich zu dieser Reaktion verpflichtet.
Die Lokalzeitungen haben in ihrer heutigen Ausgabe eine Stellungnahme der GRÜNEN veröffentlicht. In dieser Stellungnahme interpretieren die GRÜNEN den Beschluss des Petitionsausschusses im Landtag zur Bürgerinitiative Wohnen am Langhaus. Es geht um das neue Schulzentrum im Anna-Park.
Mich als Bürgermeister - aber ebenso auch als Familienvater bestürzt eine Aussage der GRÜNEN, die aus meiner Sicht nicht nur unseriös und falsch ist, sie ist zudem ehrabschneidend und sie ist vor allem unverantwortlich. Unverantwortlich gegenüber den Menschen, deren Wohl uns hier sehr am Herzen liegen muss.
Was ist hier geschehen, was einer verantwortlichen Arbeit des Stadtrates nicht würdig ist, was ich heute lesen musste. Die GRÜNEN unterstellen mir, mit dem Neubau des Schulzentrums würden Altlasten auf dem Gelände nicht berücksichtigt und damit die Gesundheit der Kinder bedroht.
- Zwischenruf (Ich kann Ihnen den Zeitungsartikel gleich vorlesen, Frau Schongen.)
Ich weise diese Unterstellung mit aller Entschiedenheit und auch mit aller Härte zurück. Und ich weise diese skandalöse Entgleisung für mich persönlich zurück und ich weise sie für die verantwortlichen Kräfte in diesem Stadtrat zurück, die im Kultur- und Bildungszentrum auf dem ehemaligen Annagelände die beste Lösung im Sinne der Stadtentwicklung und auch im Interesse unserer Kinder sehen.
Für mich persönlich stelle ich zusätzlich fest: Diese Ehrabschneidung der GRÜNEN beschädigt nachhaltig unsere Vertrauensbasis, die ich mich bemüht habe und weiterhin auch bemühen möchte, trotz des politischen Wettstreits hier in der Stadt und zwischen unseren Parteien und trotz unterschiedlicher Sichtweisen, zu erhalten. Ich bin, gelinde gesagt, entsetzt über diese Gedankenlosigkeit, die hier deutlich geworden ist. Um eines billigen parteipolitischen Kalküls willen wird hier die Angst geschürt, Frau Schongen. Und die GRÜNEN schrecken noch nicht einmal davor zurück, auch bei den Kindern Angst zu schüren.
Die Behauptung der GRÜNEN ist irreführend. Sie entbehrt jeder Grundlage. Nordrhein-Westfalen hat jahrzehntelang Erfahrung mit der Sanierung von Industriebrachen und den damit verbundenen Altlasten-Problemen. Die Landesregierung, da sind Sie auch dran beteiligt, und die Landesentwicklungsgesellschaft, die heutige NRW.URBAN, haben die Industriebrache auf dem Annagelände gründlich untersucht und in unterschiedliche Belastungsbereiche unterteilt, damit eben ganz genau nicht das passieren kann, was Sie hier unterstellen. Hier geht es um eine Angelegenheit von höchster Bedeutung für Alsdorf und deshalb wähle ich auch heute an dieser Stelle diese Erklärungsform.
Ich möchte, dass unsere Bürgerinnen und Bürger umfassend und vor allem ehrlich informiert werden. Deshalb habe ich unseren Ersten Beigeordneten, Herrn Kahlen, beauftragt, das für den Anna-Park zuständige Projektmanagement der NRW.URBAN GmbH um eine aktuelle Stellungnahme zur Sanierung und Herrichtung des Annageländes zu bitten. Ich möchte Ihnen aus dieser Stellungnahme vorlesen, die uns heute mittag um 10:13 Uhr übersandt worden ist, und zwar wörtliches Zitat. Die Gesellschaft stellt fest:
Durch den EBV wurden zwischen 1995 und 2002 die bergrechtlich notwendigen Arbeiten, d.h., die zur Gefahrenabwehr notwendigen, durchgeführt. Mit Beendigung der Bergaufsicht und Vorlage des Abschlussbetriebsplans wird bestätigt, dass keine Gefährdung mehr von der Fläche ausgeht, (keine Gefährdung).
Die anschließenden Herrichtungsarbeiten werden von uns (NRW.URBAN) nach dem Weiterverkauf der Grundstücke durchgeführt. Im Wohngebiet erfolgen dann z.B. nach dem Weiterverkauf meist umfangreiche Bodenaustauschmaßnahmen. Der ausgekofferte Boden wird, sofern er belastet ist, unter gutachterlicher und behördlicher Aufsicht entsorgt und die Baufelder mit unbelastetem Material aufgefüllt. Neben den Untersuchungen des TÜV und den durch den EBV veranlassten Gutachten wurde in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden 2003 eine Abschlussdokumentation der durchgeführten und noch erforderlichen Maßnahmen durch die BSR, die Bodensanierung und Recycling GmbH, erstellt. Diese Gutachten dienen als Basis für die so genannten folgenutzungsspezifischen Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen.
Wir sanieren oder sichern nach der jeweils geplanten Folgenutzung auf Basis der in den Bebauungsplänen festgesetzten Nutzungen. Dabei wird in der Regel als Grenzwert für die Sanierung möglicher Bodenbelastungen der Grenzwert nach Bundesbodenschutzverordnung für Wohngebiete angesetzt. Dabei handelt es sich um die empfindlichste denkbare Nutzung. Diese Grenzwerte setzen wir auch für alle öffentlichen Nutzungen wie Spielplätze, Grundschule oder das jetzt geplante Kultur- und Bildungszentrum an. Darüber hinaus sichern wir über die gesetzlichen Anforderungen hinaus jedem Käufer, also auch der Stadt und der GSG zu, innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Kaufvertragsabschluss dann möglicherweise noch aufgefundene Belastungen auf eigene Kosten zu sanieren.
Aufgrund der zum Jahresende endenden Kostenbeteiligungspflicht des EBV an den Sanierungskosten werden wir im Vorgriff auf den Bau des Kultur- und Bildungszentrums noch bis Jahresende auch die Grundstücke um die Kraftzentrale herrichten. Alle Herrichtungs-, Sanierungs- oder Sicherungsarbeiten werden gutachterlich sowie vom Umweltamt der StädteRegion begleitet, so dass sichergestellt ist, dass die Sanierungen auch ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Es ist somit absurd, von Gefahren für Leib und Leben der künftigen Schüler zu sprechen. Das Annagelände dürfte nach Abschluss der Sanierungsarbeiten vermutlich weniger Schadstoffe aufweisen als viele Grundstücke auf der grünen Wiese. Zudem halten wir es für unverantwortlich von einigen politischen Vertretern, das Brachflächenrecycling des Landes NRW in Frage zu stellen. Damit wird vor allem auch verhindert, dass weitere Grundstücke, auch im Wohngebiet, veräußert werden können. Der Schaden, welcher somit auch für die Stadt Alsdorf eintritt, geht damit weit über die Dimension des geplanten Kultur- und Bildungszentrums hinaus.
Soweit die Stellungnahme der NRW.URBAN.
Ich, meine Damen und Herren, versichere allen Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt: Mit mir geschieht hier in dieser Stadt nichts, was Menschen, in welcher Form auch immer, gefährdet. Das gilt auch für das neue Schulzentrum im Anna-Park. Kinder sind das Wichtigste und auch das Schönste, was wir haben. Deshalb müssen wir sie beschützen, vor Gefahren bewahren und dafür sorgen, dass sie die bestmögliche Bildung genießen - in modernen und leistungsfähigen Schulen so, wie wir das im Anna-Park verantwortungsvoll und mit großer Weitsicht planen.
Im Sinne von Wahrheit und Klarheit komme ich auch am Schluss meiner Erklärung noch einmal zurück auf den Petitionsausschuss des Landtages. Die GRÜNEN behaupten in ihrer Stellungnahme gegenüber der Presse, Altlasten auf dem Gelände könnten, so wörtlich, die Baukosten schier endlos hochtreiben. Dazu habe ich denke ich gerade ausführlich Bezug genommen, was davon zu halten ist. Wahr ist nämlich, dass NRW.URBAN innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Kaufvertragsabschluss möglicherweise noch hypothetisch aufgefundene Belastungen auf eigene Kosten saniert, die also unser Baubudget überhaupt nicht betreffen.
Die GRÜNEN sehen aber laut heutiger Presseberichterstattung im Beschluss des Petitionsausschusses eine deutliche Distanzierung zu meiner Sicht der Dinge. Und da möchte ich auch zitieren aus dem Schreiben des Petitionsausschusses an die Bürgerinitiative Wohnen am Langhaus mit Datum vom 20. September diesen Jahres. Dort heißt es wörtlich:
Aus Sicht des Petitionsausschusses (aus dessen Sicht), bietet die jetzige Planung Potential, Geschichte und städtebauliche Entwicklung in Alsdorf miteinander in Einklang zu bringen und damit einen wichtigen Beitrag zur Überwindung des Strukturwandels zu leisten.
Wie man aus dieser Sicht des Petitionsausschusses eine deutliche Distanzierung des Landespetitionsausschusses ableiten will, das wissen Sie wahrscheinlich nur alleine, Frau Schongen. Es drängt sich hier der Verdacht auf und das kann ich Ihnen auch hier an dieser Stelle nicht ersparen, dass der Beschluss des Petitionsausschusses eben nicht im Sinne der Alsdorfer GRÜNEN ist und deshalb der Versuch unternommen wurde, erneut
erneut - Unsicherheit und sogar Angst zu erzeugen.
Meine Damen und Herren,
die Petition der Alsdorfer Bürgerinitiative Wohnen am Langhaus hat das Verwaltungszeichen 14-P-2009-2126500. Die im Ausschuss mit dieser Petition beauftragte Berichterstatterin ist Frau Sigrid Beer. Frau Beer ist Landtagsabgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich stelle hier fest, dass es in der Bewertung des für Alsdorf so wichtigen Projektes eines Kultur- und Bildungszentrums im Anna-Park einen deutlichen Qualitätsunterschied zwischen den GRÜNEN in Alsdorf und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im NRW-Landtag zu geben scheint.
- Zwischenruf (Können wir gern drüber reden, Herr Heidenreich.)
Und ich appelliere an dieser Stelle auch an alle Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates: Parteipolitische Unterschiede müssen deutlich bleiben - da bin ich bei Ihnen und sie dürfen auch nicht verschüttet werden. Aber genauso wichtig ist, dass man ehrlich den kritischen Dialog untereinander führt. Unser gemeinsames Interesse ist es, das Beste für Alsdorf zu erreichen. Das schaffen wir nur, wenn wir dabei unsere Bürgerinnen und Bürger nicht in die Irre führen, sondern ihnen die Wahrheit sagen.
Ich habe hier noch ein paar Unterlagen mitgebracht, wo Sie sich zum Beispiel auch mit Herrn Vesper auf dem Anna-Gelände haben feiern lassen als diejenigen, die hier den großen Strukturwandel vorbei bringen. Ich kann Ihnen nur sagen, mit der Äußerung, die Sie heute morgen getätigt haben, haben Sie uns hierin einen Bärendienst erwiesen.
Ich möchte damit meine Erklärung schließen, meine Damen und Herren, und wirklich noch einmal eindringlich an alle hier im Hause appellieren, dass wir einfach solche Dinge nicht mehr tun. Ich habe großes Verständnis dafür, wenn man seine Position klar machen will und da sind wir auch immer im Konsens gewesen, aber das war heute einfach ein Schritt zu weit.
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