30.09.2010 - 13 Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

 

Vor dem Hintergrund der Berichterstattung in den Medien nach der letzten Sitzung des Hauptausschusses sei darauf hinzuweisen, so Herr Erster Beigeordneter Kahlen, dass die Alsdorfer Feuerwehr eine hohe Qualität aufweise und man auf deren Leistungen zu Recht stolz sein könne. Hervorzuheben sei, dass der vorgelegte Brandschutzbedarfsplan eine ehrliche Bestandsaufnahme sei, die sich auch nicht davor scheue, kleine Schwächen im System aufzuzeigen. Diese jedoch als grundsätzliche Meßlatte zu nehmen, sei unsachlich und das habe die Alsdorfer Feuerwehr mit den dort Beschäftigten nicht verdient. Die Darstellung der Kosten sei entsprechend den berechtigten Anregungen im Hauptausschuss ergänzt worden.

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, lobt die Alsdorfer Feuerwehr für ihren unermüdlichen Einsatz. Er bleibe jedoch bei seiner Auffassung, dass die vorgeschlagenen Aufwandsentschädigungen in Höhe von 2,00 / Mann und Übung und 5,00 / Mann und Einsatz viel zu gering seien. Leider habe der Vorschlag, diesen Betrag aufzustocken, im Ausschuss keine Mehrheit gefunden. Er spricht sich dafür aus, zu beobachten, ob sich durch die Aufwandsentschädigung ggf. mehr Personen motivieren lassen, der Feuerwehr beizutreten.

 

Hierzu wendet Herr Stv. Rinkens, SPD-Fraktion, ein, bisher habe es gar keine Aufwandsentschädigung gegeben. Was jetzt vorgeschlagen sei, solle ja zunächst lediglich ein Einstieg sein, um hierin Erfahrungen zu sammeln

 

Für die ABU-Fraktion merkt Herr Stv. Hennes an, der Vorschlag des Bürgermeisters, Bewerber bei der Stadt einzustellen, wenn sie Mitglied der Feuerwehr sind, sei positiv. Er regt an, andererseits vielleicht auch Mitarbeiter der Stadt auf Feuerwehrtauglichkeit zu untersuchen und anzuregen, ob sie nicht Mitglied der Feuerwehr werden möchten.

 

Hierauf eingehend, merkt Herr Bürgermeister Sonders an, es werde dafür geworben, wo immer es möglich sei.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt den geänderten Brand­schutzbedarfsplan der Stadt Alsdorf (Anlage der Originalniederschrift) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die sich aus dem geänderten Brandschutzbedarfsplan ergebenden Konsequenzen entscheidungsreif vorzubereiten sowie den Brandschutzbedarfsplan bei Bedarf, spätestens jedoch im Jahre 2015, erneut fortzuschreiben.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage