30.09.2010 - 21 Einsatz der städtischen Ordnungskräfte hier: Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Do., 30.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 6.2 - Sicherheit und Ordnung
- Beschluss:
- abgelehnt
Protokoll:
Herr Stv. Mortimer erläutert zum Antrag, die ABU-Fraktion sei dafür, dass die Verkehrsüberwachung nicht mehr von zwei Ordnungskräften gleichzeitig ausgeführt werde, sondern nur noch von einem Mitarbeiter. Die dadurch freiwerdende Kapazität könne für den Präsenzdienst zur Sicherheit und Sauberkeit der Stadt genutzt werden.
Hierzu entgegnet Herr Bürgermeister Sonders, die Stadt habe den Mitarbeitern gegenüber eine Sorgfaltspflicht, der nachgekommen werde. Es komme immer darauf an, zu welchem Zweck die Mitarbeiter zum Einsatz gehen. Daran orientiere sich die Frage, wie stark die Besetzung sei. Im Grunde tue die Verwaltung bereits, was im Antrag gefordert werde. Wenn es darüber hinaus die Möglichkeit für weitere gezielte Einsätze gebe, werde das getan.
Herr Erster Beigeordnet Kahlen stellt zusätzlich klar, dass die Ordnungskräfte nicht nur Politessenarbeiten erledigen. Zur Verdeutlichung sei erwähnt, dass im Jahr 2006 über den ruhenden Verkehr noch 300.000 eingenommen worden seien, dies habe sich bis zum Jahr 2009 auf 160.000 reduziert bei steigendem Ordnungswidrigkeitsrahmen. Das zeige, dass die Aufgabenschwerpunkte bereits an anderer Stelle liegen. Die Mitarbeiter des Präsenzdienstes seien schon jetzt schwerpunktmäßig im Bereich Umweltschutz, Platzverweisung usw. eingesetzt. Die Verwaltung werde die Anregung dennoch als Hinweis nehmen und Verbesserungen in diesen Bereich aufnehmen, wenn es sinnvoll erscheine.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,8 kB
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