05.10.2010 - 10 Gesetzliche Vertretungen; Beistandschaften hier...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

 

Herr Heinrichs geht einführend auf den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ein und auf die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Sorgerecht nichtehelicher Väter.

 

Er weist darauf hin, dass alleine im Bereich der Amtsvormundschaften / gesetzlichen Vertretung ein bis zu doppelt so hoher Personalbedarf wie bisher notwendig sein wird.

 

Hintergrund der bevorstehenden Änderung ist, dass umfangreiche Untersuchungen der Begleitumstände bei Fällen von Kindesmisshandlungen und Kindestötungen (Kevin aus Bremen, Lea-Sophie aus Schwerin) zum Ergebnis brachten, dass der persönliche  Kontakt des Vormunds / gesetzlichen Vertreters völlig unzureichend war und auch zu Strafverfahren gegen den Vormund wegen fahrlässiger Tötung geführt haben.

 

Die Fallzahl pro Mitarbeiter soll voraussichtlich auf 50 beschränkt werden und ein regelmäßiger, d. h. ein monatlicher persönlicher Kontakt zwischen Vormund und Kind, der dem Gericht gegenüber nachzuweisen ist, gesetzlich verankert werden.

 

 

 

Darüber hinaus weist Herr Heinrichs darauf hin, dass neben der Reform des Vormundschaftsrechts eine umfängliche Reform des Familienrechts (BGB) notwendig wird aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EuGHMR) und des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht nichtehelicher Väter.

 

Beide Gerichte haben übereinstimmend festgestellt, dass der Zugang zum Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mütter eine Ungleichbehandlung darstellt und damit gegen das Grundgesetz verstößt.

 

Herr Bohlmann, Amtsvormund und Unterhaltsbeistand beim Jugendamt Alsdorf, trägt anschließend detailliert zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vor und stellt die gesetzlichen Grundlagen des Aufgabengebietes dar, verbunden mit Fallzahlen und vereinnahmten Unterhaltsbeträgen.

 

Diese sind der Anlage zu entnehmen.

 

 

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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

Gesetzliche Grundlagen und Fallzahlen

 

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Anlagen zur Vorlage