07.10.2010 - 7 Beabsichtigte Entwidmung des alten Friedhofes S...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Frau Keller führt aus, dass seitens der Verwaltung einer Entwidmung nichts mehr im Wege stehe. Die Verwaltung könne jedoch die Einwendungen, die während der letzten Sitzung seitens eines Einwohners gemacht wurden, nicht  berücksichtigen, da diese nach Ablauf der Einspruchsfrist eingelegt wurden.

Am 20.09.2010 habe es trotzdem ein Gespräch zwischen der Verwaltung und dem Ehepaar Lorenz (Tochter des Landwirts Hein) gegeben. Dabei wurde der Familie Lorenz erklärt, dass der Kaufvertrag zum damaligen Zeitpunkt mit der Schwester des Landwirts Hein abgeschlossen wurde. Die Stadt Alsdorf habe das Land im Jahre 1954 von einer Schwester des  Landwirts Hein für die Erweiterung des Friedhofes Schaufenberg erworben. Darüber hinaus seien in dem Vertrag weitere Einzelheiten mit der Familie geregelt worden. In Erfüllung dieser Vertragsinhalte wurde vereinbart, dass die Familie den alten Grabstein ihrer Grabstätte erhalten möchte. Dem stehe nichts im Wege. Für die Nutzungsrechte an dem Grab für die Kinder und Kindeskinder werde auf dem Schaufenberger Friedhof eine Doppelwahlgrabstelle zur Verfügung gestellt werden. Die zu regelnden Dinge wurden in einer Vereinbarung festgehalten.

 

Herr Stv. Rinkens und Herr Malecha fragen nach, ob diese Regelung im Einvernehmen getroffen wurde.

 

Frau Keller bejaht diese Frage.

 

Herr Stv. Mortimer bittet darum, das alte Tor zu entfernen und auf dem Bauhof zwischen zu lagern, bis sich eine Lösung zur Wiederverwendung und Instandsetzung des Tores biete.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Einwendung des Herrn Günter Leclaire zur Entwidmung des alten Friedhofes Schaufenberg zurückzuweisen.

Weiter beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, den alten Friedhof Schaufenberg,

gelegen an der Paul-Dorn-Straße, Gemarkung Alsdorf, Flur 44, Flurstücke 341 und 1.208,

gemäß § 3 Bestattungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – BestG NRW – und § 4 der

Friedhofssatzung der Stadt Alsdorf vom 01.02.2003 zu entwidmen.

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme

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Anlagen zur Vorlage