26.10.2010 - 5 Abfallwirtschaft hier: Entwurf der Satzung über...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

Zunächst erfolgt ein Vortrag durch den Vorstand der RegioEntsorgung, Herrn Lenzen und Herrn Heinen.

 

Herr Stv. Schlösser erkundigt sich wo in der neuen Satzung die Ausnahmeregelungen zu finden seien, die in der letzten Satzung besonders markiert waren. Es handelt sich hierbei um nachfolgende Punkte:

 

1.      Es solle kein Biotonnenzwang eingeführt werden.

2.      Eine Entsorgungsgemeinschaft könne aus 3 Personen bestehen.

3.      Es solle kein Mindestvolumen eingeführt werden.

 

Herr Lenzen von der RegioEntsorgung teilt mit, dass man diese Punkte in der aktuellen Fassung der Satzung nicht genauso wie im Satzungsentwurf mit Stand Juli 2010 finden könne. Er verweist auf § 11 (3) der Satzung bezüglich des Punkt 3 sowie eine Anlage mit der Auflistung der Behältertypen und Größen. Weiterhin beziehe sich § 14 (1) der Satzung auf den Punkt 2 und § 10 (3) der Satzung erkläre den Punkt 1.

 

Herr Stv. Heidenreich zitiert die Beschlussfassung des Rates bezüglich des Abfallsatzungsentwurfes, aus seiner Sicht solle die Stadt Alsdorf die gleichen Ausnahmeregelungen haben wie die Stadt Beasweiler, somit dürfte eine Entsorgungsgemeinschaft eigentlich aus bis zu 6 Personen bestehen.

 

Herr Stv. Krämer ist der Meinung, dass erstmal diese Satzung mit drei Personen in der Entsorgungsgemeinschaft zur Kenntnis genommen werden solle.

 

Die Verwaltung erklärt dazu, dass wir momentan laut Statistik des Zweckverbandes Entsorgungsregion West bei ca. 110 kg Restabfall pro Einwohner liegen, dies entspreche einem Volumen von 440 Litern. Mit den acht Leerungen in der Mindestgebühr mit den 80 Liter-Gefäßen komme man auf 640 Liter, dabei ist die Personenanzahl im Haushalt zu berücksichtigen. Multipliziere man diese durchschnittlich 440 Liter pro Einwohner mit 6, dann komme man auf über 2.500 Liter. Dieser Wert mache schon ein Missverhältnis deutlich. Es sei demnach äußerst zweifelhaft, ob es angesichts der Tendenzen zur wilden Müllablagerung bzw. Abfallentsorgung in öffentlichen Müllbehältern zur Sauberkeit beitragen würde wenn man 6 Personen in die Entsorgungsgemeinschaft aufnehmen würde.

 

Herr Stv. Heidenreich zitiert § 14 (3) der Satzung und beharrt darauf, dass beschlossen wurde, eine Regelung analog mit Baesweiler zu vollziehen. Demnach müssten die Entsorgungsgemeinschaften aus bis zu sechs Personen bestehen können.

 

Herr Stv. Hennes meint, dass diese Entsorgungsgemeinschaften für alleinstehende Personen gedacht sind. Am Beispiel seiner Familie erklärt er, dass eine Gemeinschaft mit 6 Personen kaum funktionieren könne.

 

Herr Stv. Liska unterstützt ebenfalls den Vorschlag, die Entsorgungsgemeinschaften bei 3 Personen zu lassen.

 

Herr Stv. Breuer ist ebenfalls der Meinung, man solle bei 3 Personen bleiben.

 

Herr Stv. Heidenreich beantragt abzustimmen, ob nun 3 Personen oder 6 Personen in die Entsorgungsgemeinschaft aufgenommen werden sollen.

 

4 Stimmen sind für 3 Personen

2 Stimmen sind für 6 Personen

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

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Anlagen zur Vorlage