25.11.2010 - 21 Anfragen und Mitteilungen - Anfrage der Grünen-...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

 

Mitteilungen der Verwaltung:

 

Der Vorsitzende, Herr Stv. Rinkens, teilt die Kosten des FG 2.3 – Umwelt mit für folgende Maßnahmen:

-                      Heckenschnitt Neuweiler = 614,00 €

-                      Rückschnitt eines Gehölzstreifens östlich von Schaufenberg = 773,50 €

-                      Rodungsarbeiten Goethestraße (2 kranke Bäume) = 809,20 €

 

Frau Lo Cicero-Marenberg teilt eine künftige Ausgabe des FG 2.1 mit:

-                      Vergabe eines Schallgutachtens = 2.400 € plus MwSt.

 

Herr Stv. Rinkens bittet um zustimmende Kenntnisnahme zur schriftlich vorliegenden Mitteilung der Verwaltung: Fristverlängerung bis zum 31.12.2012 - Erschließungsgebiet Narzissenstraße -.

 

Hierzu erhebt sich kein Widerspruch.

 

 

Anfragen von Ausschussmitgliedern:

 

Schriftliche Anfrage der Grünen-Fraktion bzgl. gefährdete Tiere der roten Liste

Zu Anfang weist Frau Lo Cicero-Marenberg darauf hin, dass für das Thema „Artenschutz“ im wesentlichen das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW zuständig sei. Zuständigkeiten gebe es auch bei den Unteren Landschaftsbehörden. Die Verwaltung sei insofern darauf angewiesen, von diesen Behörden die entsprechenden Informationen zu erhalten. In der Zusammenarbeit stelle sich dies so dar, dass die Verwaltung sich die Informationen aus Messblättern und Kartierungen im Internet heraussuchen müsse.

Dann nimmt sie zu den Fragen der Grünen-Fraktion im Einzelnen Stellung:

 

1.              Welche Wirbeltiere der aktuell veröffentlichten „Roten Liste der               gefährdeten Wirbeltiere Deutschlands“ sind auch in Alsdorf zu finden?

              Gemäß obiger Internetauswertung sei in Alsdorf von der roten Liste der               Wirbeltiere nur der Kiebitz gesichtet worden. Zudem sind kartierte               planungsrelevante Arten, wie das Rebhuhn, die Schaafstelze, der Grasfrosch,               die Kreuzkröte, die Ringelnatter und der Wespenbussard in Alsdorf gelistet               worden. Der vorgelesene Auszug aus der Kartierung kann unter               www.natur-in-nrw.de nachgelesen werden.

 

2.              Wie hat sich der Bestand der gefährdeten Wirbeltiere in den letzten               Jahren in Alsdorf entwickelt?

              Zum Bestand der rote – Liste - Wirbeltiere in Alsdorf in den letzten Jahren ist               zu sagen, dass der Kiebitz mehrfach beobachtet wurde. Eine weitergehende               Untersuchung des Bestandes oder ein Monitoring zum Bestand liege bei der               zuständigen Behörde nicht vor.

 

3.               Gibt es hier Unterschiede zur Entwicklung oder deckt sich die               Gefährdungslage mit der deutschlandweiten Liste?

              Aufgrund dessen, dass in Alsdorf nur der Kiebitz gesichtet wurde, sei insofern               keine Vergleichbarkeit gegeben und es seien auch keine Beobachtungen oder               Schlussfolgerungen zur Entwicklung oder Unterscheidung der               Gefährdungslagen gemacht worden.

             

4.               Wie dokumentiert die Stadt Alsdorf die Liste der gefährdeten Tierarten?

              Dadurch, dass die Stadt Alsdorf nicht zuständig ist, erfolge die Dokumentation                durch die entsprechenden Ämter- LANUV und die zuständige Untere               Landschaftsbehörde -. Die Abfragen bspw. im Rahmen der Bauleitplanungen,              aber auch bei Baugenehmigungsverfahren zu den gefährdeten bzw.               geschützten Tierarten erfolgen natürlich regelmäßig, so dass die               entsprechenden Gesetzte immer               Beachtung finden.

 

5.              Ist es möglich im Sinne einer Aufklärungskampagne und               Sensibilisierung der Bevölkerung diese Dokumentation auch einer               breiten Öffentlichkeit, z.B. auf der Homepage der Stadt Alsdorf               zugänglich zu machen?

              Eine Veröffentlichung der gefährdeten Wirbeltiere in Alsdorf auf der               Homepage der Stadt Alsdorf werde nicht für sinnvoll gehalten, mangels               vorliegender Tierarten und mit Hinweis auf etwaige folgenden               Tierschutztourismus, bei dem Neugierige diese Tiere dann aufsuchen wollen               und diese damit stören. Aufklärung zu diesem Thema sollte               zuständigkeitshalber durch das LANUV und die Untere Landschaftsbehörde               erfolgen.

 

6.              Welche Artenhilfsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Belange der               Landwirtschaft und der notwendigen Entwicklungsmöglichkeiten der               Stadt/ dem Kreis könnten in Alsdorf erfolgen, damit diese Tierarten nicht               noch weiter zurückgedrängt werden bzw. sich ihr Bestand erholt?

              Auch hierzu können keine Angaben mangels fehlender Tierarten gemacht               werden. In diesem Zusammenhang verweist sie  aber beispielgebend auf das               in Alsdorf betriebene Steinkauzmonitoring, welches von der Unteren               Landschaftsbehörde erstmalig als besonderes Monitoringprojekt betrieben               und bis heute durchgezogen wurde. Dieses Probjekt sei als Vorbildprojekt für               solch ein Monitoring in Alsdorf zu nennen und wie man mit solchen Arten im               Rahmen von Planungen umgehen könne.

             

Herr Malecha bedankt sich für diesen ausführlichen Beitrag und wird diesen an seine Fraktion weitergeben.

 

Anfrage des Herrn Stv. Plum, zur Anpassung des Bedarfsverkehrs

Herr Stv. Plum fragt zur Anpassung des Bedarfsverkehrs durch Rufbus nach, ob die Stadt Alsdorf im Vorfeld über diese Änderung informiert wurde.

 

Herr Felkel erklärt, dass die Verwaltung im Vorfeld auf die Fahrplanänderung durch die Nachfrage des Herrn Stv. Plum aufmerksam gemacht worden sei. Auf Nachfrage der Verwaltung beim AVV wurde dann die heute vorliegende Information des AVV an die Stadt Alsdorf weitergeleitet. Die Stadt Alsdorf ist im Vorfeld also nicht beteiligt worden.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Mitteilung der Verwaltung und die Anfragen der Ausschussmitglieder zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage