25.11.2010 - 21 Anfragen und Mitteilungen - Anfrage der Grünen-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Datum:
- Do., 25.11.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.3 - Sonderaufgaben Umwelt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Protokoll:
Mitteilungen der Verwaltung:
Der Vorsitzende, Herr Stv. Rinkens, teilt die Kosten des FG 2.3 Umwelt mit für folgende Maßnahmen:
- Heckenschnitt Neuweiler = 614,00
- Rückschnitt eines Gehölzstreifens östlich von Schaufenberg = 773,50
- Rodungsarbeiten Goethestraße (2 kranke Bäume) = 809,20
Frau Lo Cicero-Marenberg teilt eine künftige Ausgabe des FG 2.1 mit:
- Vergabe eines Schallgutachtens = 2.400 plus MwSt.
Herr Stv. Rinkens bittet um zustimmende Kenntnisnahme zur schriftlich vorliegenden Mitteilung der Verwaltung: Fristverlängerung bis zum 31.12.2012 - Erschließungsgebiet Narzissenstraße -.
Hierzu erhebt sich kein Widerspruch.
Anfragen von Ausschussmitgliedern:
Schriftliche Anfrage der Grünen-Fraktion bzgl. gefährdete Tiere der roten Liste
Zu Anfang weist Frau Lo Cicero-Marenberg darauf hin, dass für das Thema Artenschutz im wesentlichen das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW zuständig sei. Zuständigkeiten gebe es auch bei den Unteren Landschaftsbehörden. Die Verwaltung sei insofern darauf angewiesen, von diesen Behörden die entsprechenden Informationen zu erhalten. In der Zusammenarbeit stelle sich dies so dar, dass die Verwaltung sich die Informationen aus Messblättern und Kartierungen im Internet heraussuchen müsse.
Dann nimmt sie zu den Fragen der Grünen-Fraktion im Einzelnen Stellung:
1. Welche Wirbeltiere der aktuell veröffentlichten Roten Liste der gefährdeten Wirbeltiere Deutschlands sind auch in Alsdorf zu finden?
Gemäß obiger Internetauswertung sei in Alsdorf von der roten Liste der Wirbeltiere nur der Kiebitz gesichtet worden. Zudem sind kartierte planungsrelevante Arten, wie das Rebhuhn, die Schaafstelze, der Grasfrosch, die Kreuzkröte, die Ringelnatter und der Wespenbussard in Alsdorf gelistet worden. Der vorgelesene Auszug aus der Kartierung kann unter www.natur-in-nrw.de nachgelesen werden.
2. Wie hat sich der Bestand der gefährdeten Wirbeltiere in den letzten Jahren in Alsdorf entwickelt?
Zum Bestand der rote Liste - Wirbeltiere in Alsdorf in den letzten Jahren ist zu sagen, dass der Kiebitz mehrfach beobachtet wurde. Eine weitergehende Untersuchung des Bestandes oder ein Monitoring zum Bestand liege bei der zuständigen Behörde nicht vor.
3. Gibt es hier Unterschiede zur Entwicklung oder deckt sich die Gefährdungslage mit der deutschlandweiten Liste?
Aufgrund dessen, dass in Alsdorf nur der Kiebitz gesichtet wurde, sei insofern keine Vergleichbarkeit gegeben und es seien auch keine Beobachtungen oder Schlussfolgerungen zur Entwicklung oder Unterscheidung der Gefährdungslagen gemacht worden.
4. Wie dokumentiert die Stadt Alsdorf die Liste der gefährdeten Tierarten?
Dadurch, dass die Stadt Alsdorf nicht zuständig ist, erfolge die Dokumentation durch die entsprechenden Ämter- LANUV und die zuständige Untere Landschaftsbehörde -. Die Abfragen bspw. im Rahmen der Bauleitplanungen, aber auch bei Baugenehmigungsverfahren zu den gefährdeten bzw. geschützten Tierarten erfolgen natürlich regelmäßig, so dass die entsprechenden Gesetzte immer Beachtung finden.
5. Ist es möglich im Sinne einer Aufklärungskampagne und Sensibilisierung der Bevölkerung diese Dokumentation auch einer breiten Öffentlichkeit, z.B. auf der Homepage der Stadt Alsdorf zugänglich zu machen?
Eine Veröffentlichung der gefährdeten Wirbeltiere in Alsdorf auf der Homepage der Stadt Alsdorf werde nicht für sinnvoll gehalten, mangels vorliegender Tierarten und mit Hinweis auf etwaige folgenden Tierschutztourismus, bei dem Neugierige diese Tiere dann aufsuchen wollen und diese damit stören. Aufklärung zu diesem Thema sollte zuständigkeitshalber durch das LANUV und die Untere Landschaftsbehörde erfolgen.
6. Welche Artenhilfsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft und der notwendigen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt/ dem Kreis könnten in Alsdorf erfolgen, damit diese Tierarten nicht noch weiter zurückgedrängt werden bzw. sich ihr Bestand erholt?
Auch hierzu können keine Angaben mangels fehlender Tierarten gemacht werden. In diesem Zusammenhang verweist sie aber beispielgebend auf das in Alsdorf betriebene Steinkauzmonitoring, welches von der Unteren Landschaftsbehörde erstmalig als besonderes Monitoringprojekt betrieben und bis heute durchgezogen wurde. Dieses Probjekt sei als Vorbildprojekt für solch ein Monitoring in Alsdorf zu nennen und wie man mit solchen Arten im Rahmen von Planungen umgehen könne.
Herr Malecha bedankt sich für diesen ausführlichen Beitrag und wird diesen an seine Fraktion weitergeben.
Anfrage des Herrn Stv. Plum, zur Anpassung des Bedarfsverkehrs
Herr Stv. Plum fragt zur Anpassung des Bedarfsverkehrs durch Rufbus nach, ob die Stadt Alsdorf im Vorfeld über diese Änderung informiert wurde.
Herr Felkel erklärt, dass die Verwaltung im Vorfeld auf die Fahrplanänderung durch die Nachfrage des Herrn Stv. Plum aufmerksam gemacht worden sei. Auf Nachfrage der Verwaltung beim AVV wurde dann die heute vorliegende Information des AVV an die Stadt Alsdorf weitergeleitet. Die Stadt Alsdorf ist im Vorfeld also nicht beteiligt worden.
Anlagen zur Vorlage
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