25.11.2010 - 19 Bebaungsplan Nr. 312 - Martin Struff Straße - ...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Visser, Im Franchsfeld 14 fragt nach, wie der Höhenausgleich zwischen dem „Franchsfeld“ und dem Sportplatz geregelt werde, da dieser durch die Abtragung der Schlacke auf dem Sportplatz um 45 cm tiefer liegen werde. Die Anwohner hoffen, dass der Höhenausgleich während der Erschließungsmaßnahme sachgerecht  ausgeführt wird. Ziel dabei sollte sein, diese Tätigkeit nicht den Käufern der Grundstücke aufzubürden.

 

Herr Stv. Rinkens weist darauf hin, dass diese Frage im Einzelnen heute nicht beantwortet werden könne, da es sich hier um Aufgaben des Erschließungsträgers handele. Er bietet Herrn Visser an, dass dieser seine Telefonnummer hinterlassen könne, damit die Frage in der kommenden Woche von der zuständigen Stelle beantwortet werden kann.

 

Außerdem erkundigt sich Herr Visser, ob es möglich sei, solange keine Bebauung zuzulassen, bis der Bebauungsplan rechtskräftig sei und nach etwaigen befürchteten Abweichungen von der jetzigen Planung.

 

Frau Lo Cicero-Marenberg führt aus, dass ein Bebauungsplan örtliches Satzungsrecht darstelle, in dem vorgegeben wird, wie in dem jeweiligen Plangebiet zu bauen sei. An diese Fakten haben sich dann die späteren Bauherren zu halten. Es gebe zwar durchaus Befreiungstatbestände, die nach dem BauGB geprüft werden, und wenn sie einschlägig sind, auch genutzt werden können. Handele es sich um größere Abweichungswünsche, sei jedoch eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser Bebauungsplan solle durch den Rat der Stadt Alsdorf am 09.12.2010 beschlossen und  durch anschließende Bekanntmachung rechtskräftig gemacht werden. Vor Herstellung der Erschließung (Baustraße mit Infrastruktur) könnten Baugenehmigungsverfahren jedoch nicht positiv beschieden werden.

 

Frau Bettenbroich, Im Franchsfeld 4, fragt zur Versickerung des hinteren Friedhofserweiterungsgeländes nach, wann der Bodenaustausch vorgenommen werden solle. In diesem Zusammenhang verweist sie auf das hydrogeologische Gutachten, welches aussagt, dass der Boden nur dann eine ordentliche Versickerung ermögliche, wenn dieser ausgetauscht und eine andere Geländegestaltung vorgenommen bzw. ein Wall aufgeschüttet werde. Die Aussage der Stadt widerspreche jedoch dem Gutachten.  Sie bittet um erneute Überprüfung der genannten Sachlage und um Aufnahme einer Klausel bzgl. Austausch des Bodens im Erschließungsvertrag.

Außerdem spricht sie die Erschließung der Stichstraßen im hinteren Gebiet an, die die Erschließung der hinteren Gärten in der Schillerstraße ermöglichen soll. In der Bürgerversammlung sei seitens der Anwohner keine solche Erschließung gewünscht worden. Sie fragt nach, ob dies aufgrund Bitten des Erschließungsträgers geschehen solle und beantragt, diese Erschließung nicht umzusetzen.

 

Frau Lo Cicero-Marenberg führt zu den Bedenken der Bürger wegen der Versickerungsanlage aus, dass für den Bau einer solchen Anlage die Genehmigung der Unteren Wasserbehörde einzuholen sei. In der Genehmigung werde dann geregelt, wie die Anlage später auszusehen hat.

Zur Möglichkeit der etwaigen Erschließung und Bebauung der hinteren Gartenflächen erklärt sie, dass dies nur in einem neuen separaten Verfahren geregelt werden könne. Dies würde in Form eines sogenannten Umlegungsverfahrens geschehen, in dem die Grundstücksverhältnisse neu geordnet werden. Mit diesem Verfahren und in Verbindung mit einem Bebauungsplan werde dann eine neue Bebauung erst möglich gemacht. Zum jetzigen Zeitpunkt solle lediglich eine Fläche freigehalten werden, auf der evtl. später eine Zufahrtmöglichkeit entstehen könnte. Wann bzw. ob dies überhaupt einmal anstehen würde, sei z.Zt. nicht absehbar.

 

Der Vorsitzender Herr Stv. Rinkens erklärt für die Bauland GmbH, der er selber angehört, dass diese keine Überlegungen anstrebt, den angesprochenen Grundstücksstreifen selber zu vermarkten. Außerdem weist er darauf hin, dass die Anwohner der Schillerstraße mit der Bitte auf die Verwaltung zugegangen seien, die genannte Optionsmöglichkeit zu schaffen.

 

Herr Stv. Plum weist darauf hin, dass die Anwohner der Schillerstraße mit der dort vorhandenen geschlossenen Bebauung keinen direkten Zugang zu ihrem Garten haben. Die heute angesprochene Option der Anlegung einer Stichstraße sei die einzige Möglichkeit, diesen Zugang von hinten an die Gärten zu ermöglichen.

 

Herr Stv. Rinkens bittet darum, diese Unterhaltung ggf. in kleinem Kreis nach der Sitzung weiterzuführen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der

Stadt Alsdorf:

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt

a)      nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung (Vorlage 2010/438), aus der 1. öffentlichen Auslegung (Vorlage 2010/0677) und aus der 2. öffentlichen Auslegung (Vorlage 2010/837) die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe ;

b)     den Bebauungsplan Nr. 312 – Martin Struff Straße – als Satzung.

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen.

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Anlagen zur Vorlage