09.12.2010 - 4 Bürgerbegehren gemäß § 26 Gemeindeordnung (GO N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Do., 09.12.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.3 - Zentrale Dienste, Organisation
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Vor Eintritt in die Diskussion legt Herr Bürgermeister Sonders dar, dass diese Angelegenheit bereits in der vorangegangenen Ratssitzung, am 04.11.2010, ausführlich diskutiert, eine Beschlussfassung hierzu jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit auf die heutige Sitzung vertagt worden sei. Er weist weiter darauf hin, dass mit der Einladung auch eine Stellungnahme des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes zugeschickt wurde, aus der ersichtlich sei, dass bereits die Sitzungsunterlagen zur letzten Sitzung rechtmäßig waren. Darüber hinaus sei seitens der Verwaltung diesmal auch der letztens als fehlend beanstandete Antrag beigefügt worden.
Seitens der Antragsteller zum Bürgerbegehren ergreift Frau Natascha Kerres, Herzogenrather Straße 58, 52477 Alsdorf, das Wort.
- Sie beanstandet das Fehlen einer detaillierten Auflistung bezüglich der zusätzlich entstehenden Kosten bei Zusammenlegung der Hauptschulen Alsdorf-Ost und Alsdorf-Blumenrath, wie Gelder für die Pavillons inklusive Ausstattung, Strom und Heizung, Brandschutzmaßnahmen, eventuelle Mehrkosten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Mensa der Europahauptschule bezüglich Personal und Ausstattung.
Herr Bürgermeister Sonders entgegnet, dass durch die vorbezeichneten Maßnahmen höchstens einmalige zusätzliche Kosten entstünden, die jedoch mit der dauerhaften jährlichen Kostenersparnis nach der Zusammenlegung nicht vergleichbar seien und somit zum Kostenvergleich nicht herangezogen werden könnten.
- Als zweiten Punkt spricht Frau Kerres den Ratsbeschluss vom 04.02.2010 zum Bau der Mensa für die Hauptschule Alsdorf-Ost an und stellt die Frage, ob beabsichtigt sei, die Mensa trotz des Umzuges zu bauen oder ob der Ratsbeschluss zurück gezogen werde.
Hierzu antwortet Herr Bürgermeister Sonders, die Mensa werde sicher nicht gebaut. Dass die Europahauptschule bereits eine gut ausgestattete Mensa besitze, sei ja auch ein wichtiges Entscheidungskriterium dafür gewesen, als neuen gemeinsamen Hauptschulstandort Alsdorf-Blumenrath vorzuschlagen.
Frau Kerres erwidert, dass der Bürgerinitiative Informationen vorlägen, dass die Mensa in Alsdorf-Ost trotz des Umzuges der Hauptschule gebaut werden solle, und zwar für die Ganztagesbetreuung der Grundschulkinder.
Eine solche Diskussion, so Herr Bürgermeister Sonders, gebe es derzeit innerhalb von Rat und Verwaltung nicht. Er gehe auch davon aus, dass die zurzeit vorhandene Küche für den Grundschulbetrieb ausreichend sei.
- Zur Stellungnahme der Verwaltung bezüglich der Verkaufserlöse für das Grundstück der ehemaligen Grundschule Alsdorf-Busch nach Abriss der Gebäude und Erschließung des Geländes möchte sie wissen, ob hierfür bereits konkrete schriftliche Kaufanfragen vorliegen oder ob es sich um reine Spekulationen handelt. Es sei von einem Ertrag in Höhe von 500.000 Euro die Rede gewesen, der im Haushalt 2010 2013 bereits eingeplant sei.
Herr Bürgermeister Sonders bittet hierzu Herrn Jansen um Stellungnahme.
Herr Jansen, Geschäftsführer der Alsdorfer Bauland GmbH, informiert, dass die Vorbereitungen für den Erwerb des Geländes eingeleitet seien. Zu gegebener Zeit werde die Alsdorfer Bauland GmbH der Stadt ein entsprechendes Kaufangebot unterbreiten. Dieses liege jedoch zurzeit noch nicht vor.
Frau Kerres stellt abschließend die Frage, ob das Bürgerbegehren aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem angesetzten Erlös doch offensichtlich lediglich um Spekulation handele, nicht doch als zulässig erklärt werden müsse.
Darauf entgegnet Herr Bürgermeister Sonders, selbst wenn der Verkauf eine halbe Million einbrächte, würde dies im Endeffekt zur generellen Kostendeckung nicht ausreichen.
Er fügt zudem an, dass auch diese Frage bereits ausreichend behandelt worden sei.
Nachfolgend werden im Wesentlichen folgende Wortbeiträge gegeben:
- Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, führt aus, seine Fraktion halte das Bürgerbegehren für zulässig; die Frist sei eingehalten worden, das erforderliche Unterschriftenquorum erfüllt, die Frage an sich zulässig, das Bürgerbegehren selbst begründet und auch der finanzielle Deckungsvorschlag sei seiner Ansicht nach ausreichend.
In diesem Zusammenhang zitiert er aus einer Presseinformation des Landesverbandes NRW Mehr Demokratie e.V., in der man sich gegen die Notwendigkeit von Kostendeckungsvorschlägen seitens der Initiatoren von Bürgerbegehren ausspricht. Zudem führt er aus, dass die Landesregierung daran arbeite, das Verfahren zum Bürgerbegehren diesbezüglich zu vereinfachen und schlägt vor, zukunftsweisend zu verfahren und das Bürgerbegehren als Akt gelebter Demokratie zuzulassen.
Herr Stv. Heidenreich stellt für die GRÜNE-Fraktion folgenden Antrag:
1. Das Bürgerbegehren wird für zulässig zu erklärt.
2. Kompromissvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine einvernehmliche Lösung mit den Betroffenen zu suchen.
Zudem möchte er darüber informiert werden, ob es bereits Planungen zur Nutzung der Hauptschule Alsdorf-Ost nach dem Umzug gebe.
Zu dieser Frage verweist Herr Dezernent Spaltner auf den gemeinsamen Antrag von ABU-, FDP-, und SPD-Fraktion, der in der Sitzung des Rates der Stadt am 30.09.2010 behandelt wurde. Hierin sei u. a. auch vorgeschlagen worden, die nicht durch die Grundschule genutzten Gebäudeteile für den VABW und die Volkshochschule zu nutzen.
Herr Bürgermeister Sonders ergänzt, dass es hierfür jedoch noch keine konkreten Planungen gebe, sondern hier zunächst die weitere Entwicklung in diesem Bereich abgewartet werde.
- Als nächster Diskussionsredner betont Herr Stv. Friedhelm Krämer, SPD-Fraktion, dass auch seine Fraktion dieses Bürgerbegehren sehr ernst nehme. Schließlich sei die Angelegenheit aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion heute noch einmal zur Tagesordnung gestellt worden. Es sei jedoch festzustellen, dass keine neuen Erkenntnisse vorlägen. Die SPD-Fraktion werde sich deshalb dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen.
- Herr Stv. Rinkens, SPD-Fraktion, legt Wert auf die Feststellung, dass es bei der heutigen Angelegenheit nicht um eine Ermessensfrage gehe, wie im Laufe der vorangegangenen Diskussion verschiedentlich angedeutet, sondern um eine Bewertung nach Recht und Gesetz. Er bittet deshalb den Juristen des Hauses, Herrn Hermanns, um Stellungnahme.
Herr Assessor Hermanns, Stabsstelle 1 - Recht, legt dar, dass es sich in der Tat um keine Ermessensfrage, sondern eine reine rechtliche Entscheidung handele, die ohne jedes Ermessen zu treffen sei. Er führt weiter aus, dass aus der Ratsvorlage bereits deutlich hervorgehe, aus welchen rechtlichen Gründen das Bürgerbegehren unzulässig sei. Es scheitere grundsätzlich am Kostendeckungsvorschlag. Dieser sei insbesondere deshalb nicht akzeptabel, da städtisches Vermögen (u. a. die Alsdorfer Burg) zur Veräußerung vorgeschlagen worden sei, welches jedoch durch die Stadt noch benötigt werde. Diese Tatsache reiche aus, dass die Veräußerung der Burg als Kostendeckungsvorschlag ungeeignet sei. Die Rechtslage sei insoweit eindeutig. Weiterhin sei darauf hinzuweisen, dass es heute nicht um eine inhaltliche Bewertung des Bürgerbegehrens gehe, sondern der Rat der Stadt müsse zunächst lediglich über dessen Zulässigkeit entscheiden.
- Herr Stv. Weber, REP-Fraktion, bringt in seinem Redebeitrag zum Ausdruck, dass seine Fraktion das Bürgerbegehren unterstütze. Seiner Ansicht nach bestehe auch eine Chance, dass es im Falle einer geheimen Abstimmung eine positive Entscheidung in Sinne der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geben könnte. Seine Fraktion würde deshalb einem Antrag einer anderen Fraktion auf geheime Abstimmung zustimmen. Falls dieser Antrag jedoch von keiner Fraktion gestellt werde, beantrage er namentliche Abstimmung.
- Hieran anschließend äußert sich Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion. Er bekräftigt, dass es heute lediglich um die Frage gehe, ob das Bürgerbegehren grundsätzlich zulässig sei, jedoch nicht um eine Bewertung dazu, ob die Zusammenlegung der beiden Hauptschulen richtig oder falsch sei. Er unterstütze die Aussagen von Herrn Assessor Hermanns bezüglich der Gründe für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens. Seine Fraktion werde deshalb auch gegen die Zulassung des Bürgerbegehrens stimmen. Er bedauere jedoch, dass es nicht gelungen sei, die Bevölkerung von der Richtigkeit der Ratsentscheidung zur Zusammenlegung der beiden Hauptschulen mit neuem Standort in Alsdorf-Blumenrath zu überzeugen.
- An dieser Stelle beantragt Herr Stv. Heidenreich namentliche Abstimmung.
- Herr Stv. Sak, Ratsmitglied ohne Fraktionszugehörigkeit, stellt fest, dass 2.646 Bürgerinnen und Bürger Unterschriften für das Bürgerbegehren geleistet hätten. Seiner Meinung nach sei es deshalb angemessen, das Bürgerbegehren zuzulassen.
- Als letzter Redner äußert sich Herr Stv. Knippschild, Ratsmitglied ohne Fraktionszugehörigkeit. Grundsätzlich seien die LINKEN zwar dafür, Schulen zu erhalten, damit kleinere Klassen gebildet werden können. Heute gehe es jedoch lediglich um die Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, welches nach geltendem Recht immer noch zwingend einen Finanzierungsvorschlag vorschreibe.
Dem Kostendeckungsvorschlag der Antragsteller, u.a. die Burg zu verkaufen, könne er als LINKER jedoch nicht zustimmen, weil es seiner Meinung nach nicht richtig sein könne, städtisches Eigentum von historischem Wert einfach zu verkaufen, um ein anderes Gebäude zu erhalten. Er sehe sich deshalb nicht in der Lage, das Bürgerbegehren durch ein Votum dafür zu unterstützen.
Herr Bürgermeister Sonders verliest abschließend den Beschlussvorschlag der Verwaltung und lässt namentliche Abstimmung vornehmen.
Herr Jordans, FG 1.1, verliest in alphabetischer Reihenfolge die Namen der Damen und Herren Stadtverordneten.
Abstimmungsergebnis:
Herr Stadtverordneter Franz-Josef Altdorf Ja
Herr Stadtverordneter Bruno Borrmann Ja
Herr Stadtverordneter Franz Brandt Ja
Herr Stadtverordneter Frank Breuer Ja
Herr Stadtverordneter Dietmar Brühl Nein
Herr Stadtverordneter Markus Conrads Ja
Herr Stadtverordneter Matthias Feilen Ja
Herr Stadtverordneter Guido Gebauer Ja
Herr Stadtverordneter Horst-Dieter Heidenreich Nein
Herr Stadtverordneter Manfred Held Ja
Herr Stadtverordneter Hubert Hennes Ja
Frau Stadtverordnete Christina Hermanns Ja
Herr Stadtverordneter Hartmut Knippschild Ja
Herr Stadtverordneter Norbert Koerlings Ja
Herr Stadtverordneter Friedhelm Krämer Ja
Herr Stadtverordneter Konrad Krämer Ja
Herr Stadtverordneter Roland Andreas Krichel Ja
Herr Stadtverordneter Heinrich Liska Ja
Herr Stadtverordneter Detlef Loosz Ja
Herr Stadtverordneter Dieter Lothmann Ja
Herr Stadtverordneter Wolfgang Lüsgens Nein
Herr Stadtverordneter Wilfried Maul Ja
Herr Stadtverordneter Franz-Bernd Mortimer Ja
Herr Stadtverordneter Josef Nevelz Nein
Frau Stadtverordneter Anna Nießen-Stellmach Ja
Herr Stadtverordneter Heinrich Plum Ja
Herr Stadtverordneter Gustl Rinkens Ja
Herr Stadtverordneter Karl-Heinz Robert Ja
Herr Stadtverordneter Stefan Rohmann Ja
Herr Stadtverordneter Metin Sak Nein
Frau Stadtverordnete Beatrix Schongen Nein
Herr Bürgermeister Alfred Sonders Ja
Herr Stadtverordneter Hans-Rainer Steinbusch Ja
Frau Stadtverordnete Ulrike Wagner Ja
Herr Stadtverordneter Andreas Weber Nein
Herr Stadtverordneter Jörg Willms Ja
Herr Stadtverordneter Friedhelm Wirtz Nein
Herr Bürgermeister Sonders stellt fest, dass hiermit der Beschlussvorschlag der Verwaltung mit Mehrheit (bei 8 Gegenstimmen) angenommen wurde.
Damit ist das Bürgerbegehren als nicht rechtmäßig festgestellt und abgelehnt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Alsdorf stellt fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bürgerbegehren, Motto: Wenig Bildung lange Wege zur Erhaltung der Gerhart-Hauptmann-Schule in Alsdorf-Ost nicht erfüllt werden und erklärt das Bürgerbegehren gemäß § 26 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für unzulässig.
Anlagen zur Vorlage
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