09.12.2010 - 24 Bebauungsplan Nr. 317 – Hoengen Mitte a)Beschl...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

 

Für die CDU-Fraktion stellt Herr Stv. Krichel zu Anlage 3 (Textliche Festsetzung)   die Frage, ob die unter 1.1 und 1.2 aufgeführte Position „Sporadische Märkte im Bereich der Stellplatzanlagen/Freiflächen“ wegfallen könne. Die Befürchtung sei, dass die Anwohner damit nicht einverstanden sein könnten.

 

Hierzu erläutert Frau Technische Beigeordnete Lo Cicero-Marenberg, ein Wegfall dieser Option sei jetzt nicht mehr möglich, da der Bebauungsplan bereits Gegenstand der öffentlichen Auslegung sowie der gesamten Behördenbeteiligung gewesen sei. Einwände gegen die Festsetzungen seien nicht erhoben worden. Wenn jetzt noch Änderungen vorzunehmen seien, würde dies eine erneute öffentliche Auslegung des Planes bedingen. Dies könne im vorliegenden Falle nicht befürwortet werden, weil wegen der Zurückstellung eines Baugesuches im dortigen Bereich dringend die Rechtskraft der Satzung benötigt werde.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt

 

a)              nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung die von               der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe

 

b)              den Bebauungsplan Nr. 317 – Hoengen Mitte – als Satzung (Anlage zur Originalniederschrift.)

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage