18.04.2013 - 11 Bebauungsplan Nr.336 – Pommernstraße – (§ 13a B...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

a)      beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.336 – Pommernstraße – gem. § 13 a BauGB. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan Anlage der Originalniederschrift hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.

b)     billigt den städtebaulichen Entwurf Anlage der Originalniederschrift zum Bebauungsplan Nr.336 – Pommernstraße –.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage