18.04.2013 - 13 Bebauungsplan Nr.339 – Blumenrather Feld – (Vor...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

a)               beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 339 - Blumenrather Feld als Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan hervor Anlage der Originalniederschrift, der Bestandteil des Beschlusses wird.

b)               beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage