10.10.2013 - 8 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Al...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

 

Zu 3. des Beschlussvorschlages ist der Bürgermeister nicht stimmberechtigt.

 

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Beschluss:

 

  1. Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.09.2013 und unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes Nr. 01/2011 des Rechnungsprüfungsamtes vom 03.09.2013 stellt der Rat der Stadt Alsdorf den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2011 inklusive dem angehängten Entwurf des Jahresabschlusses 2010 in der Fassung vom 23.08.2013 fest.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag des Jahres 2011 der Ergebnisrechnung in Höhe von 15.485.532,98 €. Der Jahresfehlbetrag wird durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

  1. Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96 Abs. 1 S.4 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.