10.10.2013 - 8 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Al...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Do., 10.10.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Beschluss:
- Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.09.2013 und unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes Nr. 01/2011 des Rechnungsprüfungsamtes vom 03.09.2013 stellt der Rat der Stadt Alsdorf den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2011 inklusive dem angehängten Entwurf des Jahresabschlusses 2010 in der Fassung vom 23.08.2013 fest.
- Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag des Jahres 2011 der Ergebnisrechnung in Höhe von 15.485.532,98 €. Der Jahresfehlbetrag wird durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt.
- Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96 Abs. 1 S.4 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 zu erteilen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,6 MB
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