10.10.2013 - 21.1 Bebauungsplan Nr.275 – 1.Änderung – Am alten Ba...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

 

Herr Stv. Plum, SPD-Fraktion, erklärt gemäß § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) seine Befangenheit in dieser Angelegenheit.

 

Hiernach erklärt der Rat der Stadt gemäß § 43 Abs. 2 Ziff. 4 GO NRW einstimmig Herrn Stv. Plum für befangen gemäß § 31 GO NRW.

 

Herr Stv. Plum verlässt vor Beginn der Beratungen den Sitzungssaal.

 

Bezug nehmend auf den in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 17.09.2013 gefassten Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt führt Herr Assessor Hermanns, Stabsstelle 1 – Recht, aus, dass zum Themenpunkt eine Ergänzungsvorlage erstellt worden sei. Er erläutert, dass zur Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 275 – 1. Änderung – auf Ebene des Baugenehmigungsverfahrens die nachstehenden Punkte noch im Detail zu klären seien:

 

  • Die Ermittlung der Ausbauhöhen der Feldstraße. Diese Höhenangaben werden als Vorgabe für die Ausbauplanung der Wohnhöfe durch die Bauherren benötigt, um einen ordnungsgemäßen Anschluss der privaten Erschließung an die endausgebaute Feldstraße zu gewährleisten. Das FG 4.3 wird diese Höhen ermitteln und eine entsprechende Vorplanung für die Feldstraße erarbeiten.

 

  • Die Abstimmung der Ausbauplanung der jeweiligen privaten Erschließung mit dem FG 4.3.

 

  • Die Abtretung der Flächen für die Wege zur Erschließung der nordwestlich des Plangebietes gelegenen Grünlandflächen, sowie der Ausbau der Wege in den dafür vorgesehenen Teilbereichen. Hierzu müssen entsprechende vertragliche Regelungen mit den jeweiligen Eigentümern getroffen werden.

 

  • Der Abschluss von Gestattungsverträgen zwischen den jeweiligen Eigentümern und der Stadt Alsdorf für den provisorischen Ausbau des ca. 4 m breiten Streifens zwischen der Feldstraße in ihrem aktuellen Ausbauzustand und den geplanten privaten Wohnhöfen. Auf diese Weise soll die Erschließung der Wohnfläche bis zum Endausbau der Feldstraße sichergestellt werden.

 

  • Die Regelung des ökologischen Ausgleichs durch das FG 2.3 auf den Flächen nordwestlich des Plangebietes über Kostenerstattungsbeträge nach §§ 135 a-c BauGB.

 

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt

 

a)              nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 275 – 1. Änderung – Am Alten Bahndamm –, die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe,

 

b)              den Bebauungsplan Nr. 275 – 1. Änderung – Am Alten Bahndamm – als Satzung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit (bei 3 Gegenstimmen).

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