23.05.2013 - 15 Anfragen und Mitteilungen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Protokoll:

 

Anfrage des Herrn Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, zu der von Herrn Stv. Wirtz angemeldeten Anfrage zum Thema „Umsetzung des Projektes „Alsdorfer-Stadtplatz“

 

In der Angelegenheit „Stadtplatz“ möchte Herr Stv. Heidenreich über den aktuellen Sachstand informiert werden.

 

Hierzu führt Herr Bürgermeister Sonders aus, dass der Notarvertrag zwischenzeitlich abgeschlossen worden sei und auf den Eingang des Kaufpreises gewartet werde.

 

 

 

Mitteilung des Herrn Bürgermeister Sonders zum Deutschen Schulpreis

 

Herr Bürgermeister Sonders berichtet, dass das Alsdorfer Gymnasium in der Finalrunde unter die letzten 15 Bewerber des zu vergebenden Deutschen Schulpreises gekommen sei, der in Berlin vergeben werde.

 

Weiter teilt Herr Bürgermeister Sonders mit, dass das Gymnasium der Stadt Alsdorf zu den drei besten Gymnasien Deutschlands zähle.

 

 

 

Mitteilung des Herrn Bürgermeister Sonders zur Eingabe der ABU-Fraktion des Rates der Stadt Alsdorf an die Kommunalaufsicht zwecks Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Ratssitzung

 

Herr Bürgermeister Sonders gibt zur Kenntnis, dass die ABU-Fraktion mit Schreiben vom 20.03.2013 bei der Kommunalaufsicht der Städteregion Aachen rechtliche Bedenken gegen die Verfahrensweise des Bürgermeisters zu dem am 21.02.2013 in nichtöffentlicher Sitzung des Rates der Stadt behandelten Themenpunktes „Beteiligungsmanagement – Neugliederung der Mehrheitsbeteiligungen“ und der dazu ergangenen Stellungnahme des Bürgermeisters vom 13.03.2013 mit dem Hinweis „unbedingt Verschwiegenheit zu wahren“ erhoben habe. Die Verwaltung habe daraufhin ihre Auffassung dargelegt, dass die nichtöffentliche Behandlung dieses Punktes rechtlich geboten war, weil u. a. Personal-, Vertrags- und Darlehensangelegenheiten zu besprechen waren, deren öffentliche Behandlung schutzwürdige Interessen hätte verletzen können. Diese Rechtsauffassung habe der Städteregionsrat als Untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 30.04.2013 bestätigt und ausgeführt, dass nicht festgestellt werden könne, dass für einen außenstehenden Betrachter eindeutig feststehe, dass keine Gründe für einen Ausschluss der Öffentlichkeit vorgelegen hätten. Somit scheine die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung nicht als willkürlich. Deshalb sei auch der Ratsbeschluss, die Angelegenheit im nichtöffentlichen Teil zu behandeln, rechtmäßig. Von daher sei die Eingabe der ABU-Fraktion des Rates der Stadt Alsdorf zurück gewiesen worden.

Reduzieren

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=788&TOLFDNR=8549&selfaction=print