30.01.2014 - 6 Flächennutzungsplan-Änderung Nr.28 – Eschweiler...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Datum:
- Do., 30.01.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Herr Malecha erklärt für die Grüne-Fraktion, dass diese der Flächennutzungsplan-Änderung nicht zustimmen werden. Als Begründung hierfür führt er die immer noch kritische verkehrliche Situation am Mariadorfer Dreieck an, die durch den zusätzlich entstehenden Verkehr noch mehr belastet werde.
Herr Stv. Brandt, weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion ebenfalls die verkehrliche Situation diskutiert habe. Jedoch gehe aus dem Gutachten hervor, dass die Verkaufsfläche vergrößert werden soll, um diese optisch schöner präsentieren zu können und nicht um den Gewinn zu optimieren. Aus diesem Grunde stimme die CDU-Fraktion der Flächennutzungsplan-Änderung zu.
Herr Stv. Knippschild schließt sich den Ausführungen der Grüne-Fraktion an.
Herr Stv. Mortimer stimmt für die ABU-Fraktion der Flächennutzungsplan-Änderung zu. Als Begründung führ er an, dass der LIDL auf der vorhandenen Fläche aufgrund der großen Konkurrenz nachrüsten müsse.
Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum weist darauf hin, dass er die verkehrliche Problematik nicht bestätigen könne, da er sich persönlich zu den unterschiedlichsten Tages- und Abendzeiten ein Bild von der Situation gemacht habe. Die einzige Problematik, die er dort wahrgenommen habe, gehe von der Eschweiler Straße aus. Diese sei im Zusammenhang mit der geschlossenen Alsdorfer Aldi-Filiale zu sehen. Sobald diese wieder eröffne, würde der Verkehrsstrom an dieser Stelle so abnehmen, dass er wieder ohne Probleme fließen werde.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
a) beschließt die Aufstellung zur Flächennutzungsplan - Änderung Nr. 28 - Eschweilerstraße-Ost. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes (Anlage 1) geht aus dem beigefügten Lageplan hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.
b) beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs.1 BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2,2 MB
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