20.02.2014 - 1 Eröffnung der Sitzung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

 

Herr Bürgermeister Sonders begrüßt die Damen und Herren Stadtverordneten, den Vertreter der Presse, die erschienenen Zuhörer/-innen, die Mitarbeiter/-innen der Verwaltung (Herrn Ersten Beigeordneten Kahlen, Dez. I, Herrn Assessor Hermanns, Stabsstelle 1 – Recht, Herrn Kämmerer Hafers, FB 5 – Finanzen, Frau Beylich, städtisches Rechnungsprüfungsamt, Herrn Göttgens, FG 4.3 – Hoch-, Tiefbau, Verkehrsplanung, Herrn Jordans, FG 1.1 – Büro des Rates, Frau Rietz, FG 1.1 – Büro des Rates, sowie Frau Holz, FG 1.1 – Büro des Rates (Schriftführerin).

 

Anschließend stellt Herr Bürgermeister Sonders fest, dass Einladung und Erläuterungen zur heutigen Sitzung des Rates der Stadt allen Beteiligten form- und fristgerecht zugegangen sind. Des Weiteren stellt er die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

 

Zunächst gibt Herr Bürgermeister Sonders Folgendes zur Information:

 

Öffentlicher Teil

 

Es wird vorgeschlagen, die Tagesordnung um

 

TOP 7:              Einrichtung eines Auskunftssystems für barrierearme Wohnungen in Alsdorf;

              hier:              Antrag der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt vom 20.01.2014

 

sowie

 

TOP 9:              Satzungsänderung des Vereins für allgemeine und berufliche Weiterbildung (VABW) e.V.

 

zu erweitern.

 

Außerdem wird vorgeschlagen,

 

TOP 8:              Satzungsänderung des Vereins für allgemeine und berufliche Weiterbildung (VABW) e.V.

 

von der Tagesordnung abzusetzen.

 

Sodann stellt Herr Bürgermeister Sonders die Tagesordnung in der nun vorliegenden Form zur Abstimmung. Diese wird mit den von Herrn Bürgermeister Sonders vorgetragenen Änderungen einstimmig angenommen.

 

Frau Stv. Wagner, CDU-Fraktion, sowie Herr Stv. Mortimer, ABU-Fraktion, melden jeweils eine Anfrage für den öffentlichen Teil der heutigen Sitzung an.

 

Nunmehr stellt Herr Bürgermeister Sonders die Frage, ob sich ein Mitglied des Rates der Stadt zu einem der Tagesordnungspunkte der heutigen Sitzung für befangen erklärt. Das ist nicht der Fall.

 

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