20.02.2014 - 6 Anfragen und Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Do., 20.02.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:20
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Protokoll:
Mitteilung des Herrn Assessor Hermanns, Stabsstelle 1 – Recht, zum Thema „Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW – Beteiligung der Kommunen“ (schriftliche Anfrage der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt vom 17.02.2014)
Herr Hermanns beantwortet die Fragen wie folgt:
1. „Warum hat der Bürgermeister oder ein Dezernent diesen Punkt nicht auf die Tagesordnung des Rates oder des Fachausschusses setzen lassen?
Der Städte- und Gemeindebund hat den Entwurf des LEP bereits im Oktober 2013 umfassend bewertet. Im Rahmen der Prüfung haben sich keine unmittelbaren Einschränkungen für die Stadt Alsdorf ergeben. Da die vorgesehenen Regelungen zur Einschränkung des Landschaftsverbrauches mit flächensparender Siedlungsentwicklung bereits bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (Rechtskraft 2004) berücksichtigt wurden, ist der Entwurf des LEP nicht zur Tagesordnung gestellt worden.
2. Warum wurde, anders als zum Beispiel in Baesweiler, keine Verwaltungsvorlage für den Rat (oder zumindest den Fachausschuss) erstellt?
Der Städteregion liegen noch nicht aus sämtlichen Kommunen Beschlüsse vor. Auf Nachfrage der Städteregion hat die Staatskanzlei mitgeteilt, dass Stellungnahmen der Kommunen noch bis Ende März berücksichtigt werden. In dem Anschreiben an die Städteregion (Dezember 2013) wurde das Ergebnis der im Rahmen der Prüfung erfolgten Erkenntnisse zusammengefasst.
Die Verwaltung wird die Stellungnahme der Stadt Alsdorf zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes mit den das Gebiet der Stadt betreffenden Merkmalen dem Ausschuss für Stadtentwicklung am 25.03.2014 und dem Rat am 27.03.2014 vorlegen.
3. Weshalb hat die Verwaltung die Rats- und Fachausschussmitglieder über den der Verwaltung seit September 2013 vorliegenden Plan nicht zumindest unterrichtet bzw. diesen an die Fraktionen ausgehändigt?
Der LEP-Entwurf liegt der Verwaltung in gebundener Form vor und besteht aus einem 310-seitigen Text mit 125 textlichen Festlegungen mit zugehörigen Erläuterungen, einem Umweltbericht sowie einer Karte mit zeichnerischen Festlegungen.
Aufgrund des umfangreichen gesamt NRW betreffenden Werkes wurde bisher auf eine Vervielfältigung und Übermittlung an die Fraktionen verzichtet. Die Verfahrensunterlagen können jedoch auf der Internetseite unter www.nrw.de/landesplanung der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen eingesehen und heruntergeladen werden. Er bittet die jeweiligen Fraktionen, davon Gebrauch zu machen. Die Gebietsfestlegungen im zeichnerischen Teil erfolgen im Maßstab 1:300.000 mit einer maßstabsbedingten Darstellungsschwelle von 150 ha. Weiterhin enthält die Karte nachrichtliche Darstellungen, die keine eigenen Rechtswirkungen entfalten.
Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt (27.03.2014) empfehlen, die Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und im Übrigen der allgemeinen alle Kommunen betreffenden Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen beizutreten.“
Anfrage der Frau Stv. Wagner, CDU-Fraktion, hinsichtlich der Ampelschaltung in Alsdorf-Schaufenberg; hier: Hauptstraße/Luisenstraße/Hoengener Straße
Frau Stv. Wagner berichtet über die Gefahrenquelle in dem v. g. Bereich, welche sich nunmehr aufgrund der Umstellung der Ampelschaltung für die Fußgänger darstelle. Sie äußert die Bitte, zu prüfen, ob bei einer so stark befahrenen Straße die Grünphase für die Fußgänger wieder parallel mit der Grünphase für die Hauptstraße geschaltet werden könne.
Herr Erster Beigeordneter Kahlen sagt zu, dass das geprüft werde.
Anmerkung der Verwaltung:
Herr Kochs, FG 6.2 – Sicherheit und Ordnung, wurde über die Thematik in Kenntnis gesetzt und wird die Angelegenheit prüfen. Ggf. wird mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW Kontakt aufgenommen.
Anfrage des Herrn Stv. Mortimer, ABU-Fraktion, zum Thema „Umzug des Vereins für allgemeine und berufliche Weiterbildung (VABW) e.V.“
Herr Stv. Mortimer möchte darüber informiert werden, zu welchem Zeitpunkt der Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung (VABW) e.V. in die Räumlichkeiten der ehemaligen Grundschule in Alsdorf-Kellersberg umziehe, damit die geplanten Maßnahmen in Alsdorf-Ofden vorgenommen werden können.
Herr Bürgermeister Sonders teilt hierzu mit, dass der Umzug bis spätestens zu den Herbstferien diesen Jahres erfolgen könne.