20.03.2014 - 5 "Frühe Hilfen" hier: Umsetzung des Bundeskinder...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

 

Eingang erklärt Herr Carduck (Diakonisches Werk) zu diesem Tagesordnungspunkt seine Befangenheit gemäß § 31 GO NRW.

 

Hiernach erklärt der Jugendhilfeausschuss gemäß § 43 Abs. 2 Ziff. 4 GO NRW einstimmig Herrn Carduck für befangen gemäß § 31 GO NRW.

 

Herr Carduck nimmt daraufhin weder an den Beratungen noch an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil und nimmt auf der Zuschauertribüne Platz.

 

 

Frau Bischoff-Bremen, wellcome-Koordinatorin für die Städte Alsdorf, Baesweiler und Würselen informiert eingangs, dass der Träger der Maßnahme das Diakonische Werk sei.

 

Mithilfe einer Powerpointpräsentation und eines Kurzfilmes berichtet Frau Bischoff-Bremen zum Projekt „wellcome“.

 

 

Herr Stv. Wirtz, GRÜNE-Fraktion, greift den Punkt „finanzielle Auswirkungen“ auf. Er stellt die Frage, was finanziell denn noch für die Hebammen in Alsdorf getan werde, da das Projekt ausschließlich aus Fördermitteln der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ des Landes NRW finanziert werde.

 

 

Der Leiter des Jugendamtes (FG 3.2), Herr Heinrichs, informiert, dass zu der Bundesinitiative zum einen die Netzwerke Frühe Hilfen gehören, mit dem Aufbau der Ehrenamtlerstrukturen und zum anderen die Familienhebammen. Für die Familienhebammen wurde zwischen den Jugendämtern der Städteregion und dem Gesundheitsamt jetzt aktuell ein Vertrag geschlossen. Bezüglich der Finanzierung stehe für 2014 sowohl für die Familienhebammen als auch zu einem großen Teil für das Projekt „wellcome“ ein Betrag von etwa 35.000,-- € zur Verfügung.

 

 

Herr Stv. Borrmann, SPD-Fraktion, erkundigt sich nach der Laufzeit der Landesförderung.

 

 

Hierzu führt Herr Heinrichs aus, dass die Fördersummen für die Jahre 2012 bis 2015 festgelegt worden seien. Bundesweit stünden für die Jahre 2014 und 2015   51 Mio. € zur Verfügung. Da die Netzwerke „Frühe Hilfen“ und Familienhebammen Bestandteile des am 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes seien, sei er zuversichtlich, dass die Fördermaßnahmen weiter liefen.

 

 

Ergänzend teilt Frau Bischoff-Bremen mit, dass sie derzeit sowohl über Handy als auch über die Mailbox erreichbar sei. Vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme, dass eine Familie Hilfe suche, bis zum Tätigwerden einer Ehrenamtlerin, könnten unter Umständen zwei oder drei Tage vergehen.

 

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

 

Die Präsentationsunterlagen sind als   Anlage der Niederschrift    beigefügt.

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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Alsdorf beschließt:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Alsdorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung und des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen zum ersten Erfahrungsbericht „wellcome“ zur Kenntnis.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung das Projekt, in Kooperation mit dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Aachen e. V., weiter zu führen

 

  1. Er stellt fest, dass die Frühen Hilfen durch den weiteren Aus- und Aufbau in Alsdorf insgesamt neue positive Ansätze erhalten hat und der präventive Kindesschutz weiter gestärkt wurde.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

zu 1 + 3              einmütig

zu 2                            einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen