25.03.2014 - 8 Bebauungsplan Nr.342 – Zollernstraße a) Aufstel...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

 

a)      beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.342 – Zollernstraße. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.

 

b)      billigt den städtebaulichen Entwurf zum Nr.342 – Zollernstraße (Anlage 2).

 

c)     beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs.1 BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage