26.11.2009 - 8 Bebauungsplan Nr.275 – Am Alten Bahndamm - Nach...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Richter erklärt, dass der Bebauungsplan seit 3 Jahren rechtskräftig ist.  Leider wurden für die großen geplanten Grundstücke keine Investoren (hohe Kosten durch Erschließen der großen Grundstücke, Ökoausgleich, äußere Erschließung) gefunden, so dass die Verwaltung gezwungen war, umzuplanen.  So wurden die Grundstücke verkleinert und es sind nun aus sechs Grundstücken acht geworden.

 

Herr Malecha hebt hervor, dass die Grünen-Fraktion die Bebauung dieses Teilstücks nicht gutheißen kann. Als Begründung verweist er darauf, dass diese Fläche als Ökoausgleich und „Belüftung“ des Stadtteils angedacht und der Steinkauz dort heimisch war. Dieser wurde dann umgesiedelt.  Nach wie vor ist die Grünen-Fraktion gegen eine Bebauung in diesem Bereich aus ökologisch nicht vertretbaren Gründen und spricht sich gegen eine Zustimmung zum heutigen Beschlussvorschlag aus.

 

Herr Stv. Krämer fragt nach, ob die Verbreiterung der Feldstraße auf neun Meter vor oder nach der Bebauung geplant ist.

 

Herr Stv. Rinkens weist darauf hin, dass entgegen der Darstellung in der Verwaltungsvorlage für das Jahr 2010 keine Haushaltsmittel angemeldet sind. Also demzufolge auch kein Ausbau in 2010 erfolgen wird. In diesem Zusammenhang bittet er darum, die finanziellen Auswirkungen in allen Vorlagen, die dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden, darzustellen.

 

Herr Richter erklärt, dass man zunächst einmal die Parzelle erwirbt, die zur Erweiterung der Feldstraße nötig ist (Grunderwerb)und dann die Feldstraße als Baustraße hergestellt werden soll. Danach werden die Stichstraßen hergestellt. Im Anschluss erfolgt dann der Endausbau.

 

Herr Stv. Mortimer spricht sich für die Durchführung der Variante 3 aus, und befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise der Verwaltung beim Straßenausbau.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung eine Bebauungsplan-Änderung des Bebauungsplanes Nr.275 auf der Grundlage der Nachverdichtungsvariante durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

2 Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage

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