26.11.2009 - 8 Bebauungsplan Nr.275 – Am Alten Bahndamm - Nach...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Datum:
- Do., 26.11.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Herr
Richter erklärt, dass der Bebauungsplan seit 3 Jahren rechtskräftig ist. Leider wurden für die großen geplanten
Grundstücke keine Investoren (hohe Kosten durch Erschließen der großen
Grundstücke, Ökoausgleich, äußere Erschließung) gefunden, so dass die
Verwaltung gezwungen war, umzuplanen. So
wurden die Grundstücke verkleinert und es sind nun aus sechs Grundstücken acht
geworden.
Herr
Malecha hebt hervor, dass die Grünen-Fraktion die Bebauung dieses Teilstücks
nicht gutheißen kann. Als Begründung verweist er darauf, dass diese Fläche als
Ökoausgleich und „Belüftung“ des Stadtteils angedacht und der
Steinkauz dort heimisch war. Dieser wurde dann umgesiedelt. Nach wie vor ist die Grünen-Fraktion gegen
eine Bebauung in diesem Bereich aus ökologisch nicht vertretbaren Gründen und
spricht sich gegen eine Zustimmung zum heutigen Beschlussvorschlag aus.
Herr
Stv. Krämer fragt nach, ob die Verbreiterung der Feldstraße auf neun Meter vor
oder nach der Bebauung geplant ist.
Herr
Stv. Rinkens weist darauf hin, dass entgegen der Darstellung in der
Verwaltungsvorlage für das Jahr 2010 keine Haushaltsmittel angemeldet sind.
Also demzufolge auch kein Ausbau in 2010 erfolgen wird. In diesem Zusammenhang
bittet er darum, die finanziellen Auswirkungen in allen Vorlagen, die dem
Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden, darzustellen.
Herr
Richter erklärt, dass man zunächst einmal die Parzelle erwirbt, die zur
Erweiterung der Feldstraße nötig ist (Grunderwerb)und dann die Feldstraße als
Baustraße hergestellt werden soll. Danach werden die Stichstraßen hergestellt. Im
Anschluss erfolgt dann der Endausbau.
Herr
Stv. Mortimer spricht sich für die Durchführung der Variante 3 aus, und
befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise der Verwaltung beim
Straßenausbau.