27.03.2014 - 17 Anfragen und Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Do., 27.03.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Protokoll:
Mündliche Anfrage des Herrn Stv. Weber, REP-Fraktion;
hier: beschädigte Fahrbahndecken in den Straßen „Flözstraße“, „Mühlengracht“, „Willy-Brandt-Ring“, „Am Kraftwerk“ und „Am Sägewerk“
Herr Stv. Weber teilt mit, dass er eine schriftliche Anfrage zum Thema beschädigter Fahrbahndecken in den v. g. Straßen eingereicht habe. Das habe er auch bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung am 26.11.2013 sowie des Hauptausschusses des Rates der Stadt am 20.02.2014 angesprochen. Bis jetzt habe er jedoch keine konkrete Antwort auf seine Anfrage erhalten.
Herr Jordans, FG 1.1 – Büro des Rates, gibt zur Kenntnis, dass er diesbezüglich recherchiert habe mit dem Ergebnis, dass die Anfrage der REP-Fraktion mit Datum vom 16.10.2013 am 07.11.2013 beim FG 4.3 – Hoch-, Tiefbau und Verkehrsplanung eingegangen sei. Diese sei mit Schreiben vom 15.11.2013 ausführlich beantwortet und Herrn Stv. Weber über sein Fraktionspostfach zugestellt worden. Somit sei die Angelegenheit aus Sicht der Verwaltung erledigt.
Mitteilung des Herrn Assessor Hermanns, Stabsstelle 1 – Recht, zu einer schriftlichen Anfrage der REP-Fraktion vom 04.03.2014 zur Kindertagesstätte Florianstraße
Herr Hermanns informiert darüber, dass zu der seitens der REP-Fraktion vorgetragenen Thematik bzw. Anregungen die Verwaltung bereits in der Sitzung des Ausschusses für Gebäudewirtschaft am 18.02.2014 zur Sache Stellung genommen und die eingeholten Gutachten zur Kindertagesstätte Florianstraße an die Fraktionen verteilt worden seien. In der v. g. Sitzung habe Herr Stv. Lüsgens keine Fragen gestellt. Darüber hinaus sei die Thematik bereits in einem Antwortschreiben an die REP-Fraktion mit Datum vom 12.02.2014 behandelt worden. Die Durchsetzung von eventuellen Schadenersatzansprüchen sei aufgrund der eingetretenen Verjährung nicht möglich und würde im Klagefall noch weitere Kosten in einem höheren 5-stelligen Bereich verursachen. Das in dem o. a. Schreiben zitierte Urteil des BGH vom 23.01.2007 widerspreche der städtischen Rechtsauffassung nicht, sondern bestätige diese vielmehr. Zur Vermeidung von Wiederholungen werde auf das bisher hierzu von der Verwaltung Vorgetragene verwiesen.