27.03.2014 - 7 Bildung von Ermächtigungsübertragungen im Rahme...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragung gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt stimmt der Bildung von Ermächtigungsübertragungen zum Jahresabschluss 2013 in Höhe von insgesamt 9.060.280,07 € (Anlage der Originalniederschrift) zu.

 

  1. Zur Finanzierung der Auszahlungen im Rahmen der Investitionstätigkeit wird eine Kreditermächtigung in Höhe von  247.582,57 € übertragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage