15.05.2014 - 4 Bebauungsplan Nr.340 – Am Ginsterberg a) Erweit...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Schnuis, RaumPlan, stellt Details zum Bebauungsplan Nr.  340 – Am Ginsterberg – vor.

 

Herr Stv. Held, SPD-Fraktion, fragt nach, warum der von ihm beantragte Bestandsschutz der Festhalle Broicher-Siedlung als Verstanstaltungsort nicht im Bebauungsplan mit aufgeführt wurde. Einer weiteren Bebauung in diesem Areal stehe die SPD-Fraktion ansonsten positiv gegenüber.

 

Frau Schaal, FG 2.1, führt aus, dass für die Festhalle eine gesonderte gutachterliche Betrachtung erfolgen müsse. Das Gutachten des Sportplatzlärms sei wegen einer anderen Rechtsgrundlage nicht für die Festhalle anwendbarEs gebe jedoch ein Gutachten über die Festhalle Broicher-Siedlung, welches im Jahr 1991 erstellt wurde und welches auch noch angewandt werden könne.

Die Festhalle sei räumlich weiter entfernt von der Wohnbebauung als der Sportplatz und der nächste zugelassene Wohnstandort laut Gutachten sei deutlich näher, als das neu zu erschließende Wohngebiet, insofern werde dem Aspekt des Lärmschutzes Rechnung getragen.

 

Herr Kuntz, Grüne-Fraktion, stellt Nachfragen zur Entwässerung und zur Statik der ehemals vorhandenen Kiesgrube.

 

Herr Schnuis merkt an, dass das anfallende Niederschlagswasser auf einigen Grundstücken aufgefangen werden müsse und dass die Statik der ehemaligen Kiesgrube ausgiebig untersucht wurde und im westlichen Bereich zusätzliche Maßnahmen für die Sicherung der Statik notwendig seien.

 

Herr Stv. Willms, SPD-Fraktion, fragt aufgrund der vorangegangenen Aussage des Herrn Schnuis zur Statik nach, ob im Bebauungsplan gesondert auf die zusätzlichen Maßnahmen zur Sicherung der Statik im westlichen Bereich hingewiesen werde.

 

Herr Schnuis erklärt, dass dies so im Bebauungsplan aufgeführt sei.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

a)     beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 340 – Am Ginsterberg-. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan hervor (Anlage der Originalniederschrift), der Bestandteil des Beschlusses wird.

b)     billigt den Bebauungsplan Nr. 340 – Am Ginsterberg –.

c)     beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

d)     beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 340 – Am Ginsterberg – gemäß § 13a BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage