24.06.2014 - 10 Zuständigkeitsordnung für die vom Rat der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Di., 24.06.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll:
Herr Jordans, FG 1.1 – Büro des Rates, gibt zur Kenntnis, dass der Rat der Stadt Alsdorf aus 4 Fraktionen sowie 4 fraktionslosen Ratsmitgliedern bestehe. Er erläutert, dass nach § 58 Absatz 1 Satz 11 GO NRW auch einzelne Ratsmitglieder das Recht haben, mindestens einem der Ausschüsse (Hauptausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste, Wahlprüfungsausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung, Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur und Ausschuss für Gebäudewirtschaft) als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Von daher sei die Zuständigkeitsordnung an den entsprechenden Stellen zu ergänzen.
Im Anschluss hieran nimmt Herr Jordans Bezug auf die Jugendamtssatzung. Dazu teilt er mit, dass diese seinerzeit um den Jugendamtselternbeirat erweitert wurde. Deshalb müsse die Zuständigkeitsordnung hier angepasst werden und im § 1 – Bildung von Ausschüssen - Buchstabe B), Ziffer 4. die Zahl von 12 auf 13 erhöht werden. Außerdem sei der letzte Satz, wonach diesem Ausschuss auch beratende Mitglieder nach § 58 Absatz 1 Satz 7 GO NRW angehören dürfen, zu streichen, weil das beim Jugendhilfeausschuss aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Im Anschluss hieran kommt Herr Jordans auf den Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur zu sprechen. Er führt aus, dass diesem Ausschuss 3 Mitglieder (2 Vertreter der evangelischen sowie katholischen Kirche sowie 1 Vertreter der Lehrerschaft) angehören, die nach § 85 Absatz 2 Schulgesetz zu wählen sind. Dies müsse in § 1 – Bildung von Ausschüssen - Buchstabe C), Ziffer 8. der Zuständigkeitsordnung entsprechend eingepflegt werden.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgenommenen redaktionellen Änderungen zur Kenntnis und beschließt unter Berücksichtigung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 9 sowie der von der Verwaltung vorgetragenen Änderungen, die nunmehr vorliegende Fassung der Zuständigkeitsordnung für die vom Rat der Stadt Alsdorf gebildeten Ausschüsse sowie für den Bürgermeister vom 13.10.2004.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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